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Halle (Saale), den 05.09.2017

10 Jahre Elterngeld Anteil der Anträge von Männern stetig erhöht

Zum 01.07.2017 ist das Elterngeld (BEEG) bundesweit in Kraft getreten und hat das Erziehungsgeld (BErzGG) abgelöst. Mit Einführung des BEEG fand ein Paradigmenwechsel statt, da im Gegensatz zum BErzGG nunmehr keine Pauschale, sondern eine Entgeltersatzleistung gezahlt wird.Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am modifizierten Nettoeinkommen des jeweils antragstellenden Elternteils und ersetzt dieses zu 65 -67 Prozent, bei geringfügigen Einkünften bis zu 100 Prozent. Mindestens gibt es 300 Euro, höchstens 1.800 Euro monatlich.Elterngeld kann von den Eltern gemeinsam unter bestimmten Voraussetzungen längstens für 14 Monate (12 Monate + 2 Partnermonate) in Anspruch genommen werden.Seit Inkrafttreten des BEEG hat dieses Gesetz mehrere Änderungen erfahren.Mit der letzten Änderung des BEEG zum 01.07.2015 wurde das Elterngeld Plus eingeführt. Das Elterngeld Plus ermöglicht den Eltern eine flexiblere Gestaltung der Inanspruchnahme von Elterngeld. Anstelle von 14 Monaten können nunmehr 28 Monate Elterngeld Plus bezogen werden, wobei für Elterngeld Plus- Monate maximal die Hälfte des zustehenden (Basis-)Elterngeldes gezahlt wird.Das Elterngeld Plus wirkt sich für die Eltern, die während der Elternzeit einer Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden nachgehen, positiv aus und erleichtert damit den Eltern den Einstieg in das Berufsleben nach der Elternzeit.Darüber hinaus hat jeder Elternteil zusätzlich auf weitere 4 Elterngeld Plus Monate Anspruch, wenn beide Eltern gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 25 ? 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. ?Erfreulich ist die Anzahl der Väter, die sich nach der Geburt um Ihre Kinder kümmern und Elterngeld in Anspruch nehmen. Während vor dem Inkrafttreten des BEEG lediglich 1,4 Prozent aller Antragsteller Väter waren, betrug der Väter-Anteil im Kalenderjahr 2016 23,9 Prozent.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.Nachfolgende Aufstellung verdeutlicht die Entwicklung: Kalenderjahr Anzahl der Anträge davon Anträge von Vätern Prozentualer Anteil 2007 16.890 1.768 10,5 2008 20.321 3.281 16,1 2009 19.685 3.548 18,0 2010 20.775 3.800 18,3 2011 19.916 3.858 19,4 2012 20.156 4.109 20,4 2013 20.677 4.321 20,9 2014 22.852 5.325 23,3 2015 22.022 5.238 23,8 2016 22.353 5.344 23,9 Das Landesverwaltungsamt als die für das Elterngeld zuständige Behörde hat die Antragsbearbeitung von 2007 bis 2009 durchgeführt. Seit dem Jahr 2010 erfolgt die Bearbeitung von Angelegenheiten nach dem BEEG in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das LVwA übt die Fachaufsicht aus, ist Widerspruchsbehörde und betreut das im Land Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommende ADV-Verfahren zur Bearbeitung von Elterngeldanträgen.

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