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Magdeburg, den 05.09.2017

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im September 2017 (Stand: 30. August 2017)

I. Strafsachen   Doppelmord in Thale ? Bundesgerichtshof ordnet Neuverhandlung an 22 Ks 853 Js 81117/15)  -2. Strafkammer als Schwurgericht   1 Angeklagter 2 Sachverständige 30 Zeugen   Prozessbeginn:                 Freitag, 01. September 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         Mittwoch, 06. September 2017 und Freitag, 08. September 2017, 09.30 Uhr,  Freitag, 22. September 2017, Mittwoch, 04. Oktober 2017, Dienstag, 24. Oktober 2017 und Donnerstag, 26. Oktober 2017, 09.00 Uhr, Freitag, 27. Oktober 2017, Montag, 06. November 2017, Mittwoch, 08. November 2017 und Donnerstag, 09. November 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12     Dem mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Oliver M. wird vorgeworfen, am 14.08.2015 gegen 02.00 Uhr in Thale einen 87-jährigen fast blinden Mann und dessen 57-jährigen körperbehinderten Sohn erschlagen zu haben. Der Angeklagte soll bei einem nächtlichen Diebstahl im Haus des Geschädigten von dem 87-jährigen entdeckt worden sein. Hierauf soll er den Mann und dessen noch schlafenden Sohn erschlagen haben. Anschließend soll der Angeklagte einen Brand gelegt haben, um seine Spuren zu verwischen.   Mit Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 02. Mai 2016 wurde der Angeklagte wegen Mordes in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin das das Gericht festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.   Auf die Revision des Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2017 (4 StR 434/16, abzurufen über die Homepage des Bundesgerichtshofs) aufgehoben.   Der Bundesgerichtshof ist zu der Überzeugung gelangt, dass die mitgeteilte Beweiswürdigung im Urteil des Landgerichts rechtsfehlerhaft ist. Er hat daher eine komplette Neuverhandlung durch eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Magdeburg angeordnet.     Raubserie in Magdeburg 22 KLs 343 Js 14377/17 (11/17) ? 2. Jugendstrafkammer   5 Angeklagte 20 Zeugen   Prozessbeginn:                 Montag, 04. September 2017, 09.00 Uhr, Saal C 24   Fortsetzungstermine:         Donnerstag, 07. September 2017 und                                          Freitag, 15. September 2017,                                          Freitag, 06. Oktober 2017 und Montag, 23. Oktober 2017,                                          jeweils 09.00 Uhr, Saal nach Aushang     Den 5 Angeklagten im Alter zwischen 19 und 22 Jahren werden mit wechselnder Beteiligung verschiedene Raubüberfälle vorgeworfen.   In der Nacht vom 21.04. auf den 22.04.2016 sollen zwei der Angeklagten kurz vor Mitternacht im Bereich des Ulrichhauses in Magdeburg einen Mann ausgeraubt und dessen Geldbörse und Handy entwendet haben. Noch in der gleichen Nacht sollen sie im Bereich des Breiten Weges zwei weitere Männer beraubt haben. Dabei soll auch mit einem sogenannten Elektroschockgerät gedroht worden sein.   Drei der Angeklagten sollen am 23.02.2017 gegen 23.00 Uhr in einer Straßenbahn einen Mann verletzt und dessen Handy geraubt haben.   Zwei Angeklagte sollen am 17.03.2017 im Bereich der Sternstraße einem Mann unter Verwendung eines Messers angegriffen und versucht haben, dessen Handy und Geldbörse zu entwenden. Dies soll jedoch misslungen sein, da das Opfer laut um Hilfe gerufen hat und andere Zeugen zu seiner Unterstützung herbei eilten.   Zwei Angeklagte sollen am 08.04.2017 am Hasselbachplatz einen anderen Mann mit einer Bierflasche niedergeschlagen und ausgeraubt haben.   Vier der Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.     II. Zivilsachen   Zoo Magdeburg fordert von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss (31 O 87/17 ? Handelskammer)   Prozesstag:                       12.09.2017, 11.00 Uhr, Saal C 13     Der Zoo Magdeburg klagt von der Gemeinde Barleben einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000,00 ? ab 10. Januar 2018 in einem Urkundenprozess ein. Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu bezahlen.   Die Gemeinde Barleben hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.     Beeinträchtigung eines Nachbargrundstückes durch Blendung eines Edelstahlschornsteins 10 O 1937/15 ? 10. Zivilkammer   Prozesstag:                      28.09.2017, 10.30 Uhr, Saal B 13   Die Parteien sind Nachbarn. Die Klägerin will erreichen, dass die Beklagte Maßnahmen trifft, damit vom Edelstahlschornstein der Beklagten an sonnigen Tagen keine Reflexe mehr ausgehen.   Das Gericht hat ein Sachverständigengutachten zum Umfang der Blendungen in Auftrag gegeben. Im Termin wird der Sachverständige zu seinem Gutachten Fragen beantworten.     Löffler Pressesprecher

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