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Magdeburg, den 05.09.2017

(LG MD) Prozess wegen angeblicher Untreue des Oberbürgermeisters von Halle: ehemaliger Staatssekretär wird als Zeuge vernommen

24 KLS 901 Js 14285/13 (5/16) ? 4. (Wirtschafts-)Strafkammer   In dem am 4. Mai 2017 begonnen Prozess wird am   Freitag, den 08. September 2017 um 09.30 Uhr, Saal B12   ein ehemaliger Staatssekretär im Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt als Zeuge vernommen.   Der Zeuge soll etwas zu Gesprächen mit dem Angeklagten sagen, die er im Rahmen der Kommunalaufsicht im April 2013 geführt haben soll.   Hintergrund: Dem 60-jährigem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Wiegand wirft die Staatsanwaltschaft Halle mit Anklage vom 11.02.2014 Untreue zum Nachteil des Vermögens der Stadt bei der Einstellung von drei städtischen Bediensteten vor.   Der Angeklagte soll am Tag seines Dienstantritts als Oberbürgermeister am 01.12.2012 Arbeitsverträge mit drei von ihm ausgesuchten und genehmen Personen abgeschlossen haben, die ihn bereits in der Vergangenheit bei seiner kommunalpolitischen Arbeit unterstützt haben sollen. Es soll dabei um die Position seiner Büroleiterin, eines Referenten für strategische Grundsatzfragen und einer Referentin für Sicherheit und Ordnung gegangen sein. Der Angeklagte soll pflichtwidrig unter Umgehung geltender Vorschriften über die Ausschreibung derartiger Dienstposten die Beschäftigten gemessen an ihrer Qualifikation in zu hohen Entgeltstufen der TVöD VKA in den höchsten drei Entgeltgruppen 13 ,14 und 15 eingeordnet haben. Der Stadt soll hierdurch ein "Gefährdungsschaden" von rund 290.000 ? entstanden sein.   Das Landgericht Halle hatte den Angeklagten mit Urteil vom 09.02.2015 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da sich die Gehaltseingruppierung im tariflich vorgegebenen Rahmen bewege und dem Oberbürgermeister ein Ermessensspielraum bei der Eingruppierung zustehe. Es sei auch nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte aus sachfremden Erwägungen gehandelt habe.   Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 24.05.2016 (4 StR 440/15) den Freispruch auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg.       Löffler Pressesprecher

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