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Hansestadt Stendal, den 06.09.2017

(LG-SDL) - Kunstausstellung ?Malgalerie 2017? im Landgericht Stendal

Vom 08. September 2017 bis zum 31. Dezember 2017 werden im Landgericht Stendal 23 Zeichnungen und Malereien von Häftlingen ausgestellt.   Die Werke sind das Ergebnis eines Malwettbewerbes, welchen der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e.V. seit nunmehr 18 Jahren für alle Inhaftierten und Patienten der Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt ausruft.   Ziel dieses Angebotes ist es, die Resozialisierung, d.h. die Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft, zu unterstützen. Hierfür ist die Auseinandersetzung der Gefangenen mit der eigenen Geschichte und Persönlichkeit entscheidend. Zur Erreichung einer persönlichen Veränderung unter Übernahme von Verantwortung für sich und andere muss der Inhaftierte sich selbst verstehen und sein Fehlverhalten erkennen. Während es Gefangenen häufig schwer fällt, sich in klassischen Behandlungsansätzen der Gesprächssituation zu öffnen, stellt der Weg über die Kunst und Kultur eine Möglichkeit für die Gefangenen dar, sich aufgeschlossen zu äußern. Die Malgalerie ist Teil eines integrativen Konzepts, das den Inhaftierten helfen soll, Resozialisierungsziele bereits während der Haft anzusteuern, sich mit ihrem Leben und Erlebten auseinander zu setzen, und langfristig auf Vermeidung von Rückfällen hinzuarbeiten. Bei den Bildeinreichungen zum Wettbewerb kommt es weder auf Stilrichtungen, Farbwerke oder Thema an. Was der Gefangene ausdrücken will und in welcher Form dies geschieht, entscheidet er selbst. Eine unabhängige Jury lobt Platzierungen und Anerkennungen aus, wobei die Erstplatzierungen eine Prämie erhalten. Die Mittel stellt der Landesverband aus zugewiesenen Geldauflagen der Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Verfügung. Der Landesverband leiht die Bilder an öffentliche Einrichtungen, die sich dieser inhaltlichen  Zielsetzung verpflichtet fühlen, aus. Das kriminalpolitische Ziel dieser Aktivität besteht in der Möglichkeit, mit einer breiten Öffentlichkeit über die Themen Strafe, Strafmaß Justizvollzug, Haftalltag und Resozialisierung ins Gespräch zu kommen. Über die Bilder soll es gelingen, die notwendige Transparenz und das Verständnis zwischen den Menschen vor und hinter den Gittern herzustellen.   Die Bilder können während der allgemeinen Dienstzeiten des Landgerichts -Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr - im 1. Obergeschoss besichtigt werden.  

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