Aufruf zur Stellungnahme: Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung Einsichtnahme und Stellungnahme auch im Internet möglich
Magdeburg/Halle (Saale). Gebietsfremde invasive Tier- und Pflanzenarten haben negative Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft. Um diese negativen Auswirkungen zu minimieren und die Ausbreitung der Populationen einzudämmen, hat die EU mit der Verordnung 1143/2014 einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 (?Unionsliste?) ist verbindlich festgelegt, für welche Arten die durch die Verordnung geltenden Regelungen zur Prävention und zum Management greifen. Etablierte und weit verbreitete Arten bedürfen der Erstellung von Managementmaßnahmen innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme in die Unionsliste.Aktuell werden in Deutschland Managementmaßnahmenblätter für 16 Tier- und Pflanzenarten erstellt. Die länderübergreifend abgestimmten Managementmaßnahmenblätter enthalten spezifische Informationen zur Biologie der invasiven Arten, deren Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfaden, den negativen Auswirkungen auf Ökosysteme, Managementziele und nicht priorisierte Managementmaßnahmen. Gemäß der EU-Verordnung 1143/2014 ist die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise an der Vorbereitung von Managementmaßnahmen zu beteiligen. Ministerin Dalbert ruft daher zur Beteiligung auf.Die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf unserer Internetseite: https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/management-invasiver-arten/Die Möglichkeit zur öffentlichen Beteiligung besteht ? mit der Einsicht der Unterlagen vom 18.09. bis zum 18.10.2017 und? der Einreichung von Stellungnahmen bis zum 20.11.2017.unter www.anhoerungsportal.de .Die Managementmaßnahmenblätter sind zudem zeitgleich im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und EnergieLeipziger Straße 5839112 Magdeburg undim Landesamt für UmweltschutzReideburger Str. 4706116 Halle (Saale)öffentlich ausgelegt. Wenn eine Stellungnahme über das Internet nicht möglich ist, kann diese schriftlich bis zum 20.11.2017 beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie eingereicht werden.HintergrundDie Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und gilt in den Mitgliedsstaaten unmittelbar.Die am 03.08.2016 in Kraft getretene Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 (?Unionsliste?) listet 37 invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten, deren negative Auswirkungen auf die Biodiversität als erheblich angesehen werden und die ein hohes, länderübergreifendes Ausbreitungspotenzial besitzen. Für Tier- und Pflanzenarten der Unionsliste gelten Verbote von Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung. Die erste Erweiterung der Unionsliste mit 12 invasiven Arten ist am 2.8.2017 in Kraft getreten, wobei die Listung für eine Art (Marderhund) erst ab 2.2.2019 gilt.Für die Öffentlichkeitsbeteiligung sind für Sachsen-Anhalt folgende Arten von Relevanz:? Blaubandbärbling (etabliert, weit verbreitet)? Buchstaben Schmuckschildkröte (gelegentlich Einzelfunde ohne Vermehrungsnachweis, unbeständig)? Chinesische Wollhandkrabbe (etabliert, weit verbreitet)? Gelbe Scheinkalla (Einzelmeldungen Altmark, Harzvorland; etabliert Hochharz)? Kamberkrebs (etabliert, weit verbreitet)? Marmorkrebs (Einzelfund Lkr. Saalekreis)? Nutria (etabliert, weit verbreitet)? Waschbär (etabliert, weit verbreitet)? Wechselblatt-Wasserpest (Einzelfund Lkr. Wittenberg)
Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de