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Halle (Saale), den 14.09.2017

Bau der Fernwasserleitung im Südharz Landesverwaltungsamt erteilt Plangenehmigung

Das Landesverwaltungsamt hat für den Bau der Fernwasserleitung im Südharz die Plangenehmigung erteilt. Damit kann der Antragsteller, der Wasserverband Südharz bereits jetzt mit den Maßnahmen zur Ausführungsplanung beginnen, die Ausschreibungen von Leistungen tätigen und einzelne Baumaßnahmen vorbereiten bzw. durchführen.  Das Gesamtvorhaben beinhaltet den Bau einer neuen Fernwasserleitung auf einer Länge von ca. 7,9 km in den Gemarkungen der Städte Allstedt und Sangerhausen. Derzeit erfolgt die Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet Sangerhausen durch Tiefbrunnen, welche dezentral gemäß Trinkwasserverordnung 2001 wegen vorliegender Uranbelastung aufbereitet werden müssen. Diese Aufbereitung ist sehr kostenintensiv und langfristig nicht gewährleistet. Hinzu kommt eine erhöhte Nitratbelastung des Trinkwassers.Durch die Fernwasserleitung werden die vorhandenen Ortsnetze des Wasserverbandes Südharz an das überregionale Fernwassernetz der Fernwasserversorgung Elbaue- Ostharz GmbH angeschlossen. Damit wird die Trinkwasserqualität für die betroffene Bevölkerung erheblich und nachhaltig verbessert und die Versorgungssicherheit wesentlich erhöht.Mit Datum vom 06.06.2017 stellte der Wasserverband Südharz einen Antrag auf Plangenehmigung für den Bau der Wasserfernleitung DN 400 von Nienstedt nach Sangerhausen. Die Plangenehmigung und eine Ausfertigung des genehmigten Plans wurden heute dem Wasserverband Südharz im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt übergeben.Bei der Übergabe erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye: ?An der Erteilung der Plangenehmigung besteht ein öffentliches Interesse, da es sich bei dem Vorhaben wegen der vorliegenden Uran- und Nitratbelastung des Trinkwassers um eine dringende regionale Maßnahme zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung von ca. 60.000 Bürgern handelt. Das plangenehmigte Vorhaben trägt dazu bei, die Qualität des Trinkwassers in der Region Sangerhausen deutlich zu verbessern.?Hintergrund Im Dezember 2009 zeigte der Wasserverband Südharz erstmalig das Vorhaben beim Landesverwaltungsamt an. Im Januar 2010 wurde der Verband seitens des Landesverwaltungsamtes darüber informiert, welche Unterlagen beizubringen sind, um eine erste Abstimmung (sogenannter Scoping-Termin) zu realisieren. Im März 2011 reichte der Wasserverband alle notwendigen Unterlagen ein. 2012 erfolgte eine Überarbeitung des Projektes seitens des Wasserverbandes hinsichtlich der Trassenführung und Dimensionierung der Leitung. Die Änderungen stellte der Verband im Juni 2013 dem Landesverwaltungsamt vor. Im Februar 2014 legte der Wasserverband schließlich die überarbeiteten Unterlagen dem LVwA vor. Nach Prüfung der Unterlagen und erfolgter TÖB-Beteiligung im Juni 2014 stellte das Landesverwaltungsamt fest, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müsse. Danach überarbeitete der Wasserverband jedoch erneut seine Planung und stellte diese dem Landesverwaltungsamt im Dezember 2015 vor. Auch hier prüfte das LVwA hinsichtlich der Frage der UVP-Pflicht und teilte dem Verband 5 Tage später mit, dass eine UVP nicht durchgeführt werden müsse. Am 3. März 2016 reichte der Wasserverband schließlich seinen Antrag auf Plangenehmigung der Fernleitung beim Landesverwaltungsamt ein. Nach Prüfung der Unterlagen musste das Landesverwaltungsamt feststellen, dass die Unterlagen nicht vollständig sind und forderte den Verband auf, fehlende Unterlagen nachzureichen. Am 23.Mai 2017 lagen dem LVwA alle notwendigen Unterlagen vor. Mit Datum vom 06.Juni 2017 stellte der Wasserverband Südharz seinen Antrag auf Plangenehmigung für den Bau der Wasserfernleitung DN 400 von Nienstedt nach Sangerhausen. Das Verfahren wurde mit der Plangenehmigung vom 15.September 2017 abgeschlossen.

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