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Magdeburg, den 19.09.2017

Hauptverhandlung vor dem Strafrichter wurde verlegt

Die für den 25. September 2017 angekündigte Hauptverhandlung vor dem Strafrichter (vgl. Pressemitteilung Nr. 14/2017 vom 21. Juni 2017) wurde auf Mittwoch, den 18. Oktober 2017, 9.00 Uhr, verlegt. Worum es in der Hauptverhandlung gehen wird, ergibt sich aus der Pressemitteilung des Amtsgerichts Magdeburg Nr. 6/17 vom 24. Mai 2017. Ursprünglich sollte das Verfahren bereits im Mai 2017 beginnen. Weil wichtige Zeugen verhindert waren, kann die Hauptverhandlung aber erst jetzt beginnen. Die Strafrichterin hat für die Verhandlung am 18. Oktober 2017 eine sitzungspolizeiliche Anordnung nach § 176 GVG getroffen. Vor dem Sitzungssaal finden verstärkte Kontrollen statt. Alle Zuschauerinnen und Zuschauer müssen sich vor Einlass in den Sitzungssaal 2 unter Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises oder Reisepasses ausweisen. Dr. HoppeRichter am AmtsgerichtPressesprecher    

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