Sitzung des Bundesrates - Keding: Klares Signal an ?Raser-Szene?
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Magdeburg (MJ). Künftig soll die Veranstaltung von verbotenen Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Verkehrsraum sowie die Teilnahme an solchen Rennen unter Strafe gestellt werden. Einen heute im Bundesrat behandelten entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding begrüßt: ?Die Häufung dieser Fälle führt deutlich vor Augen, dass die lange funktionierende Sanktionierung solcher ?Raser? durch relativ hohe Bußgelder offenbar ihre abschreckende Wirkung auf Nachahmungstäter eingebüßt hat. Hieraus folgte angesichts der akuten Gefährdungen für die Allgemeinheit ein dringender Handlungsaufruf an den Gesetzgeber. Es ist erfreulich, dass das auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen ? denen für die geleistete Vorarbeit hier ausdrücklich gedankt wird ? eingeleitete und von den Justizministerinnen und Justizministern der Länder auf Ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2017 ausdrücklich begrüßte Vorhaben noch in der laufenden 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zur Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs geführt hat.? Keding führt weiter dazu aus: ?Mit dem neu geschaffenen Straftatbestand des § 315d StGB wird ein klares Signal an die bundesweite ?Raser-Szene? gesendet, dass es sich bei Kraftprotzereien am Steuer von Fahrzeugen eben nicht um Kavaliersdelikte, sondern um gefährliche Straftaten handelt, bei denen nicht zuletzt die Teilnehmer selbst schwerste Schäden erleiden können, was diese doch allzu gerne ausblenden.? Hintergrund: Das am 29.06.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht in Artikel 1 eine umfassende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) hinsichtlich der Regelungen zur Strafbarkeit illegaler Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr vor. Dazu wird das StGB um § 315d ?Verbotene Kraftfahrzeugrennen? und § 315f ?Einziehung? erweitert. In diesem Zuge erfolgt eine entsprechende Anpassung des § 69 Absatz 2 StGB (Erweiterung des Kataloges der Regelbeispiele). Hierdurch sollen Veranstalter und Teilnehmer illegaler Kraftfahrzeugrennen künftig längerfristig oder dauerhaft an Wiederholungstaten gehindert werden. In Artikel 2 bis 4 des Gesetzes werden entsprechende Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung, der Bußgeldkatalog-Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgenommen. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";} Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}
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