Presseinformation zur Salus-Altmark-Holding
Die Altmark-Klinikum gGmbH und die Salus gGmbH gehen, beginnend am 1. Januar 2018, unter dem Dach einer gemeinnützigen Holding gemeinsame Wege. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat dem Vorhaben am 28.03.2017 zugestimmt, gefolgt vom Kreistag des Altmarkkreises am 24.04.2017. Der Schulterschluss soll dazu beitragen, wachsende Herausforderungen zur Sicherung einer hohen medizinisch-therapeutischen Versorgungsqualität in der westlichen Altmark und anderen Regionen des Landes besser zu meistern, als im Alleingang. Mit rund 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - davon über 2.000 in der Altmark - werden sich das Klinikum und die Salus als großes Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft in Sachsen-Anhalt zukunftsorientiert und innovativ aufstellen. Oft gestellte Fragen: Welche Gründe sprechen für den Zusammenschluss? Das Altmark-Klinikum und die Salus - insbesondere das Fachklinikum Uchtspringe - verbindet schon lange eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diese wurde im Februar 2014 durch einen Kooperations-Vertrag untersetzt. Die Bilanz nach drei Jahren fällt positiv aus: Beide Partner sehen das Miteinander auf einem guten Weg und sind überzeugt, dass eine noch verbindlichere Zusammenarbeit sinnvoll ist. Der Zusammenschluss basiert auf einem großen Vorrat gemeinsamer Ziele. Diese beziehen sich vor allem auf die verlässliche, interdisziplinäre, qualitativ gute medizinische und wirtschaftlich tragfähige Versorgung, wobei der Schwerpunkt zunächst in der westlichen Altmark liegt. Das Gesundheits- und Sozialwesen als bedeutsamer Wirtschaftsfaktor für die Altmark wird gestärkt. Das Trägermodell bietet die Chance, Qualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit miteinander zu vereinen. Wird sich das Leistungsspektrum der einzelnen Standorte verändern? Die Voraussetzungen für den Zusammenschluss sind auch deshalb optimal, da sich die auf beiden Seiten vertretenen Fachbereiche der Medizin ergänzen und nicht im Wettbewerb zueinander stehen. Deshalb bleibt das etablierte medizinisch-therapeutische und pflegerische Leistungsspektrum an allen Standorten erhalten. Die stärkere Vernetzung von psychiatrisch-psychotherapeutischen mit somatischen Leistungen eröffnet vielfältige Möglichkeiten der Weiterentwicklung. Vorgesehen sind zum Beispiel: ? Stärkung der standortübergreifenden Altersmedizin; ? Verstärkte Nutzung und Ausbau der telemedizinischen Möglichkeiten; ? Optimierung der Schlaganfallversorgung; ? Verbesserung der wohnortnahen Versorgung psychisch kranker Menschen in der westlichen Altmark, insbesondere in der Region Gardelegen; ? Aufbau einer interdisziplinären Schmerztherapie; ? Sicherstellung der ambulanten fachärztlichen Versorgung. Welche Veränderungen sind im Hinblick auf die Zukunft geplant? Nachdem im Frühjahr 2017 die Klärung der gesellschaftsrechtlichen Grundsatzfragen und die Entscheidungsprozesse der Landesregierung sowie des Kreistages des Altmarkkreises abgeschlossen waren, hat die Arbeit an der konkreten Ausgestaltung begonnen. Dabei ist zu berück-sichtigen, dass neben fachlichen Profilierungen im Versorgungsspektrum viele Synergie-Effekte angestrebt werden, die Management, Verwaltung und Dienstleistungen betreffen. Zu strategisch wichtigen Themen wurden Arbeitsgruppen eingerichtet, in denen sich die Experten von Salus und Altmark-Klinikum zur künftigen Zusammenarbeit austauschen und entsprechende Konzepte entwickeln. Dies betrifft insbesondere die Bereiche ? Medizin und Pflege; ? Personal und Ausbildung; ? Einkauf, Logistik und Service; ? Finanzen und Controlling; ? Technik, Medizintechnik und IT. Warum wird die Rechtsform einer gemeinnützigen Holding gewählt? Was ist überhaupt eine Holding? Den Status der Gemeinnützigkeit auch nach dem Zusammenschluss weiterzuführen, ist den Gesellschaftern beider Unternehmen wichtig. Damit wird gesichert, dass die Holding allein dem Gemeinwohl dient und Profitstreben ausgeschlossen wird. Bei einer Holding, auch Dachgesellschaft genannt, handelt es sich um eine häufig gewählte Organisationsform von Unternehmen. Sie besteht auf der ersten Ebene aus einer Muttergesellschaft - der eigentlichen Holding - und auf der zweiten Ebene aus Tochterunternehmen, die gesellschaftsrechtlich und organisatorisch selbstständig sind. Weil die Muttergesellschaft Anteile an den Töchtern hält, heißt eine solche Gesellschaft Holding, was sich vom englischen ?to hold? (haben, halten, besitzen) ableitet. Bezogen auf die bevorstehende Holding-Gründung heißt das: Das Land Sachsen-Anhalt als Eigentümer der Salus und der Altmarkkreis Salzwedel als Eigentümer des Altmark-Klinikums bringen sich anteilig in die Holding ein. Wie wird sich die Holding-Gründung auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken? Zunächst ist festzuhalten: Die bisher geregelten arbeitsvertraglichen Bedingungen bleiben weiterhin bestehen. Ebenso werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in der Versorgung von Patienten und Bewohnern tätig sind, dort auch weiterhin ihr Wirkungsfeld haben. Bewährte Formen der Kooperation, wie sie z.B. bei Konsiliarleistungen, bei der computertomographischen Diagnostik/ MRT oder bei den Laborleistungen bestehen, werden kontinuierlich weiterentwickelt. Dies trifft auch auf die Zusammenarbeit bei der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung sowie in puncto Weiterbildung zu. Neue Herausforderungen kommen vor allem auf jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu, die z.B. im Holding-Management sowie in den künftig gemeinsam geführten Verwaltungs- und Dienstleistungsbereichen tätig sind. Wie sich das konkret abbilden wird, wird derzeit konzipiert. Experten beider Unternehmen beraten innerhalb von Arbeitsgruppen darüber, wie die Kompetenzen und Ressourcen am besten gebündelt werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden und werden über die Veränderungsprozesse kontinuierlich informiert. Salus und Altmark-Klinikum vergüten auf Basis unterschiedlicher Tarifvertragswerke. Wie soll es damit weitergehen? Es ist zu früh, um diesen Prozess beschreiben zu können. Die Voraussetzungen für Gespräche zwischen den Sozialpartnern sind auch erst dann gegeben, wenn nach der Holding-Gründung auch die entsprechenden Gremien besetzt sind.
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