: 131
Magdeburg, den 26.09.2017

Planmäßige Überprüfung der Schönebecker Elbauenbrücke

Die Schönebecker Elbauenbrücke im Zuge der Bundesstraße (B) 246a wird einer umfangreichen Prüfung unterzogen, die rund einen Monat dauert. Am kommenden Mittwoch (04.10.) wird damit begonnen, nach und nach alle Bauteile der Brücke intensiv in Augenschein zu nehmen. Verkehrsteilnehmer müssen bis Ende Oktober mit Behinderungen auf der Ortsumfahrung Schönebeck rechnen. Die Brückenprüfung kann weitestgehend unter halbseitiger Sperrung erfolgen; das heißt, der Verkehr wird per Ampelregelung wechselseitig über das Bauwerk geführt. Lediglich Ende Oktober ? planmäßig vom 23.-29.10. ? ist eine Vollsperrung erforderlich. In dieser Woche soll unter anderem eine Schwingungsanalyse der Tragseile durchgeführt werden. Dafür muss die Brücke in unbelastetem Zustand sein. Zu Ihrer Information Mit der vorgeschriebenen Prüfung wird einerseits die Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Andererseits werden eventuelle Baumängel rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellt. Jedes Ingenieurbauwerk ist turnusmäßig detailliert in Augenschein zu nehmen. Bei einem so großen Bauwerk wie der Elbauenbrücke Schönebeck ? Verkehrsfreigabe war am 27.08.2013 ?, die außerdem über die statischen Besonderheiten eines Pylons und der Tragseile verfügt, ist eine solche Prüfung vergleichsweise umfangreich.   Bei der anstehenden Prüfung werden alle Bauteile mittels spezieller mobiler Brückenbesichtigungstechnik, Hubarbeitsbühnen und zum Teil auch durch Industriekletterer einer intensiven Sichtprüfung unterzogen. Darüber hinaus werden sowohl Untersuchungen zur Belastbarkeit und Schwingungsdämpfung der Brückentragseile vorgenommen, als auch eine Kontrollvermessung des Bauwerks. So können auch eventuelle Mängel und Schäden vor Ablauf der Gewährleistungsfrist für Bauleistungen (5 Jahre) festgestellt werden (Gewährleistungshauptprüfung). Zu einer halbseitigen Sperrung mit Ampelregelung kommt es bereits ab Mittwoch (04.10.) bis zum 10.10. sowie vom 18.-20.10. In dieser Zeit werden die Brückenüberbauten sowie die Irritationsschutzwände an den Brückenrändern mit Brückenuntersichtgeräten auf ihren nicht zugänglichen Außen- und Unterseiten geprüft. Auch alle Brückenlager sowie die Konstruktionen der Übergangsfugen an den Brückenenden und zwischen den Vorland- und Strombrückenteilen müssen während dieser zweieinhalb Wochen im Detail begutachtet werden. In der Woche vom 23.-29.10. ist die Vollsperrung der Brücke geplant. Dann werden alle übrigen Arbeiten konzentriert, die nur bei Vollsperrung zu realisieren sind. Hierzu gehören die Schwingungsanalyse der Tragseile und die Vermessung. Für beides muss die Brücke in einen unbelasteten Zustand gebracht werden. Zusätzlich wird der gesamte Bereich des Pylons mit einer Hubarbeitsbühne und durch Industriekletterer kontrolliert. Diese Arbeiten sind sehr witterungsabhängig, das heißt, Messungen an den Tragseilen sind bei zu starkem Wind unmöglich. Deshalb wird den Fachleuten hier eine ?Reserve? vom 30.10.-05.11. eingeräumt. Dann würde sich der Zeitraum der Vollsperrung möglicherweise auch verlängern. Während der Vollsperrung wird der Verkehr in beiden Richtungen durch die Stadt Schönebeck umgeleitet; Salzstraße (Abzweig 246a/Grünewalde) zur Kreisstraße (K) 1296/Elbenauer Straße (Kreisverkehr), alte Elbebrücke bis zum Friedensplatz, Richtung Westen in die Tischlerstraße. bis zum Kreisel, Richtung Süd-Osten in die Söker Straße bis Hoher Weg, Richtung Süd-Osten in den ?Hohen Weg? bis zum Kreisel, Richtung Nord-Osten in den Heinitzhof bis zur Barbyer Straße, Richtung Osten in die Barbyer Straße bis zur B 246a. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

Impressum:
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Pressestelle
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7504
Fax: (0391) 567-7509
Mail:
presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung