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Halle (Saale), den 01.10.2017

(LG HAL) Terminvorschau Oktober

Gewerbsmäßiger Betrug in Teutschenthal etc. Tag, Uhrzeit 04.10.17, 09:30 ; 06.10.17, 09:00 ; 26.10.17, 09:30 ; 27.10.17, 09:00 ; 02.11.17, 09:30 ; 07.11.17, 09:30 ; 09.11.17, 09:30 ; 14.11.17, 09:30 ; 17.11.17, 09:00 ; 21.11.17, 09:30 Raum 169 2 KLs 8/16 Der im Dezember 1975 geborenen Angeklagten wird Betrug in 17 Fällen zur Last gelegt, außerdem Urkundenfälschung in einem Fall. . Die Angeklagte war vom Landgericht Halle am 03.12.2014 wegen Veruntreuung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war (LG Halle  2 KLs 9/14). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte als angestellte Bilanzbuchhalterin eines Unternehmens in Dessau von den Unternehmenskonten insgesamt mehr als 440.000,00 Euro auf eigene Konten überwiesen habe. In diesem Strafverfahren hatte die Angeklagte die Tatvorwürfe eingeräumt und sich schriftlich gegenüber dem Insolvenzverwalter des Unternehmens verpflichtet, zur Schadenswiedergutmachung 350.00,00 Euro zu zahlen. Tatsächlich hatte sie bereits vor Erlass des genannten Strafurteils Zahlungen in Höhe von rund 136.000,00 Euro geleistet . Der nunmehr vorliegenden Anklage zufolge habe sie dieses Geld allerdings durch Betrugshandlungen erlangt. So soll sie beispielsweise einem Transportunternehmer gegenüber angegeben haben, sie könne ihm Aufträge vermitteln, wenn er bereit sei, die von dem künftigen Auftraggeber eine "Gebühr" für die Auftragsvermittlung und eine Sicherheitskaution zu leisten. Durch diese wahrheitswidrigen Angaben soll sie den Getäuschten zur Zahlung von rund 34.000,00 Euro veranlasst haben. Weiter soll sie durch Fälschung der Unterschrift ihres damaligen Lebensgefährtin einen auf dessen Namen laufenden Darlehensvertrag abgeschlossen und so die Auszahlung von 30.000,00 Euro bewirkt haben. Weiterhin soll sie in geschäftlicher Beziehung zu einem Reifenhandel in Teutschenthal gestanden und für dieses Unternehmen Buchhaltungsarbeiten erledigt haben. In dieser Eigenschaft soll sie bei der Unternehmensleitung die Auszahlung von zahlreichen Teilbeträgen mit einer Gesamtsumme von rund 62.000,00 Euro bewirkt haben, indem sie wahrheitswidrig angegeben habe, das Geld werde u.a.. zur Begleichung von Steuerverbindlichkeiten benötigt. Die Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Es droht eines Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Sicherungsverfahren: Totschlag in Petersberg Tag, Uhrzeit 16.10.17, 08:30 ; 18.10.17, 10:00 ; 24.10.17, 08:30 Raum 141 1 Ks 9/17 Dem im Dezember 1953 geborenen Beschuldigten wird Totschlag zur Last gelegt. Er soll im Mai 2017 in Petersberg (Brachstedt)  in dem von ihm gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnten Wohnhaus seine Ehefrau mit einem so genannten "Nahschuss" aus einer Kleinkaliberpistole getötet haben. Hintergrund der Tat sei, dass der Beschuldigte aufgrund einer fortschreitenden psychischen Erkrankung die wahnhafte Vorstellung gehabt habe, seine Ehefrau wolle ihn durch die permanente Beibringung von Tigerbalsam gesundheitlich schädigen. Als der Beschuldigte dann den Tod seiner Ehefrau festgestellt und seine Tochter mit der herbeigerufenen Feuerwehr bereits an der Tür gerüttelt hätten, habe er versucht, sich durch einen Schuss in die Brust selbst zu töten. Nur durch eine Notoperation habe er gerettet werden können. Der Beschuldigte, der als Jäger einen Jagdschein hatte und daher Waffen und Munition in seinem Haus aufbewahren durfte, hat angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund der psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt hat, so dass statt einer Strafe die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus in Betracht kommt. Tötung eines 14 Monate alten Kindes in Naumburg Tag, Uhrzeit 17.10.17, 08:30 ; 26.10.17, 08:30 ; 13.11.17, 08:30 ; 20.11.17, 08:30 Raum 141 1 Ks 8/17 Der im Januar 1991 geborenen Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt. Sie soll am 22.04.2017 in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Naumburg ihrem am 02.02.2016 geborenen Sohn mit einem Brotmesser zwei Stiche in den Hals zugefügt und das Kind so getötet haben. Die Angeklagte soll die Tat gegenüber der Polizei eingeräumt. Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass die im Jahre 2013 aus Eritrea über Äthiopien, Sudan, Libyen und Italien nach Deutschland geflohene Angeklagte aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung im Zustande verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben, so dass neben einer Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Gefährliche Körperverletzung in Halle Tag, Uhrzeit 25.10.17, 09:00 Raum 123 10a KLs 12/17 Die Staatsanwaltschaft legt dem im Dezember 1981 geborenen Angeklagten gefährliche Körperverletzung zur Last. Er soll sich im Mai 2016 zunächst in einer Straßenbahn in Halle der Fahrkartenkontrolle entzogen haben, indem er die Straßenbahn an einer Haltestelle verließ. Als ihm der Kontrolleur gefolgt sei, habe er diesem in die Hand gebissen und ihn in den Unterleib getreten. Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts hat dann das Verfahren übernommen, weil auch die Bestrafung wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Betracht komme. Die dann drohende Strafe von mindestens 5 Jahren geht über die sog. "Strafgewalt" des Amtsgerichts hinaus, denn das Schöffengericht ist nur bei einer Straferwartung von bis zu 4 Jahren zuständig. Bewaffneter Überfall auf Spielhallen u.a. in Halle und Teutschenthal Tag, Uhrzeit 25.10.17, 09:00 ; 27.10.17, 09:00 ; 07.11.17, 09:00 ; 10.11.17, 09:00 ; 14.11.17, 09:00 ; 17.11.17, 09:00 ; 28.11.17, 09:00 Raum 187 4 KLs 7/17 Der Angeklagte S. ist im Dezember 1995 geboren, der Angeklagte P. im Februar 1999. Den beiden wird besonders schwerer Raub zur Last gelegt, und zwar dem S. in 5 Fällen, dem  P. in 7 Fällen. Laut Anklage sollen die beiden Angeklagten im Zeitraum Februar bis April 2017 gemeinschaftlich handelnd in 5 Fällen maskiert, teilweise vermummt, zwei Verkaufsmärkte in Halle, eine Tankstelle und zweimal dieselbe Spielhalle überfallen haben. Durch Drohungen mit einer Gasdruckpistole und auch anderen gefährlichen Werkzeugen sollen sie die Angestellten jeweils zur Herausgabe von Bargeld gezwungen haben. Dabei sollen sie in einem Supermarkt ohne Beute geblieben sein, im Übrigen jeweils Beträge von 324 Euro bis 6579 Euro erbeutet haben. Dem P. werden darüber hinaus zwei weitere Fälle des gemeinschaftlichen schweren Raubes zur Last gelegt: Er  soll mit einem gesondert verfolgten Mittäter mit Sturmhauben und Masken zwei Spielhallen überfallen haben und hier unter Drohungen mit Pistolen und einem Messer jeweils die Tageseinnahmen von bis zu 3.200 Euro entwendet haben. Der P. hat umfangreiche Angaben gemacht und den S. belastest, S. hat keine Angaben gemacht. Im Falle der Verurteilung droht dem S. eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren. Der Angeklagte P. war zur Tatzeit Heranwachsender, es kommt die Anwendung des Jugendstrafrechts mit Sanktionen bis zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in Betracht.    

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