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Magdeburg, den 08.10.2017

Erweiterungspläne K+S beantragt Haldenerweiterung am Konzern-Standort Zielitz

Der Düngemittel- und Salzproduzent K+S möchte seine Halde am Konzern-Standort Zielitz erweitern, um die Kaliproduktion über das Jahr 2020 hinaus fortsetzen zu können. Hierfür hat K+S nun beim Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) einen Antrag zur Eröffnung des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens eingereicht. Das Landesamt wird den Antrag in den kommenden zwei Monaten auf Vollständigkeit prüfen. Die Behörde braucht hierfür Zeit, weil allein der Rahmenbetriebsplan, den K+S für den Antrag erstellt hat, 18 Bände umfasst.   Das Kaliwerk in Zielitz gehört seit 1993 zum K+S-Konzern. Mit einer Rohsalzförderung von etwa 12 Millionen Tonnen im Jahr ist das Werk heute eines der größten weltweit, insgesamt beschäftigt K+S am Standort rund 1800 Mitarbeiter und ist damit einer der wichtigsten Arbeitgeber im Norden Sachsen-Anhalts. Die bei der Kali-Produktion anfallenden Rückstände werden am Standort seit jeher aufgehaldet. Die Kapazität der im Oktober 2005 planfestgestellten ersten Erweiterung der Rückstandshalde wird sich jedoch voraussichtlich spätestens im Jahr 2020 erschöpfen.   Zur Weiterführung des Betriebes über das Jahr 2020 hinaus bis zur Erschöpfung der Lagerstätte möchte K+S die Haldenkapazität ein zweites Mal erhöhen. Danach ist beabsichtigt, ab 2020 in einem Zeitraum von circa 34 Jahren die bestehende Halde 2 in nördliche beziehungsweise nordöstliche Richtung um etwa 210 Hektar zu erweitern. Da es sich hierbei um ein Vorhaben handelt, das einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, wird das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.   Sobald das LAGB die Vollständigkeit des Antrages feststellt, wird das Planfeststellungsverfahren durch Einleitung des Anhörungsverfahrens fortgesetzt. Hierzu werden die Antragsunterlagen unter anderem in den Gemeinden ausgelegt, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, hat dann die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Die Antragsunterlagen werden dann auch auf der Homepage des LAGB einsehbar sein.

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