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Stendal, den 08.10.2017

Polizeimeldung Polizeirevier Stendal

Verkehrsunfall mit Sachschaden   Wildunfälle   08.10.2017, 18.45 Uhr Eine 28-jährige VW-Fahrerin befuhr die K 1062 aus Richtung Iden kommend in Richtung Goldbeck. In Höhe des Abschnittes 002, KM 1,4, kreuzte ein Stück Rehwild von links kommend die Fahrbahn. Bevor die Polo-Fahrerin reagieren konnte, kam es Zusammenstoß. Am PKW entstand Sachschaden. Das Stück Rehwild verendete am Unfallort. Der zuständige Jagdpächter kam ebenfalls vor Ort.   08.10.2017, 21:45 Uhr Eine 66-jährigerFord-Fahrerin befuhr mit seinem Fahrzeug, die B 189 aus Richtung Erxleben kommend in Richtung Ziegenhagen. In Höhe des Abschnittes 026, KM 2,4, wechselte ein Stück Rehwild von links kommend über die Fahrbahn. Bevor die Fahrerin reagieren konnte, kam es Zusammenstoß. Am PKW entstand Sachschaden. Das Stück Rehwild verendete am Unfallort.   09.10.2017, 06.11 Uhr Ein 59-Jähriger befuhr mit seinem PKW VW Golf die L31 aus Richtung Tangerhütte kommend in Richtung Weißewarte.Ca.5km vor der OL  Weißewarte, überquerte plötzlich ein Stück Rehwild die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß, wobei am PKW VW Sachschaden entstand. Das Stück Rehwild verendete an der Unfallstelle und wurde durch den zuständigen Jagdpächter versorgt. , Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.   Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.  

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