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Magdeburg, den 25.10.2017

Guter Gewässerzustand: Eine Mammutaufgabe für unser Land Zum Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt

Magdeburg. Folgend erhalten Sie Statements von Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert zur heutigen Debatte im Landtag über die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Sachsen-Anhalt: ?Sachsen-Anhalt steht vor einer Mammutaufgabe: Die Verbesserung des Zustandes unserer Gewässer. Die Koalition hat die Bedeutung des Themas erkannt und im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die WRRL eins zu eins umgesetzt werden soll. Hier sehen Sie, wozu diese Koalition gut ist. Auch für die Gewässer in Sachsen-Anhalt.??Die WRRL sieht für die Umsetzung einen verbindlichen Zeitplan mit einer Deadline bis 2027 vor. Der nächste Bericht an die EU zur Umsetzung der WRRL muss für den Zeitraum 2015-2021 erfolgen. Derzeit ist davon auszugehen, dass in Sachsen-Anhalt der gute Zustand in vielen Oberflächengewässern und beim Grundwasser auch bis 2021 nicht erreicht werden wird. Die Natur reagiert nur langsam auf Verbesserungsmaßnahmen und ökologische Verbesserungen stellen sich erst nach einigen Jahren ein.?Insgesamt sind derzeit schon 9 von 30 geplanten Gewässerentwicklungskonzepten erstellt, drei sind derzeit ausgeschrieben. Von den 9 Entwicklungskonzepten werden 134 Oberflächenwasserkörper schon erfasst, 153 fehlen noch. Sie sehen, knapp die Hälfe der Gewässer ist erfasst. Wir sind auf einem guten Weg.??Um den Prozess zu beschleunigen, werden wir aus dem 120-Stellen-Programm des Ministeriums vier Stellen für die Umsetzung der Gewässerentwicklungskonzepte besetzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich um die Verbesserung der Wasserqualität, die Morphologie, die Durchgängigkeit der Gewässer und das Nährstoff- und Schadstoffkonzept kümmern. Zudem werden innerhalb des Umweltsofortprogramms noch in diesem Jahr insgesamt 91 einzelne Maßnahmen im Bereich der Gewässerentwicklung von 14 Unterhaltungsverbänden im Land umgesetzt.??Bei der Umsetzung setzt das Land auf Kommunikation und Einbeziehung der Menschen vor Ort:  Die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten erfolgt immer mit einer umfangreichen Beteiligung in Form einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe. Durch diese intensive Kommunikation mit den Menschen vor Ort wird ein Verständnis für die Anliegen der Wasserrahmenrichtlinie geschaffen, denn am Ende nutzt ein guter Erhaltungszustand unserer Gewässer und der Erhalt der Artenvielfalt uns allen.?Hintergrund:Sachsen-Anhalt hat für die Umsetzung der WRRL die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten (GEKs) gewählt. Diese GEKs wurden für gesamte Gewässersysteme erstellt. Sie verfolgen einen systemischen Ansatz. Das heißt, hier wurden sowohl die Gewässerchemie als auch die Biologie und die Morphologie betrachtet. Im Gesamtzusammenspiel aller Beeinträchtigungen der Gewässer wurden dann mögliche Maßnahmen festgelegt, die den Zustand der Gewässer insgesamt verbessern würden. Diese GEKs sind Grundlage und Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen zur Beseitigung der bestehenden Defizite und damit zur Verbesserung der Gewässerstruktur sowie der ökologischen Durchgängigkeit. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde 2010 begonnen. Ab 2011 kamen dann  Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung dazu.Die letzte Zustandsbewertung der Wasserkörper erfolgte 2012. Die nächste Zustandsbewertung ist für 2018/2019 vorgesehen.Konkrete Beispiele für umgesetzte Maßnahmen sind: Die Ehle fließt wieder in einem naturnahen Gewässerbett, die Alte Elbe bei Lostau konnte erfolgreich entschlammt werden, die ökologische Durchgängigkeit an vielen Gewässern wurde hergestellt, verrohrte Gewässer wurden naturnah zurückgebaut  und natürliche Uferrandstreifen wiederhergestellt.

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