Rede Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Landtagssitzung vom 26. bis 27. Oktober 2017 TOP 9 zur LT-Drs. 7/1991 ?GE Änderung des Kinderförderungsgesetzes?
ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legt die Landesregierung den ersten Teil der Novelle des Kinderförderungsgesetzes dem Parlament vor; die inhaltliche Überarbeitung wird entsprechend folgen. Worum geht es in diesem ersten Schritt?Es geht darum, gesetzliche Verpflichtungen umzusetzen ? und das in mehrfacher Hinsicht: Punkt eins:Wir heben die Landespauschalen an.Generell gilt, dass für die Berechnung der Höhe der Pauschalen der Betreuungsumfang und die Tarifentwicklung entscheidend sind. Der dahinter liegende Berechnungsmodus ist dabei seit der Novelle 2013 unverändert. Der Betreuungsumfang ist deutlich gestiegen, und die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigen auch. Das vollziehen wir nach. Anrede, § 12 Abs. 4 KiFöG sagt den Kommunen zu, bei der Anpassung der Landespauschalen eben auch die Entwicklung der Betreuungsumfänge einzuberechnen. Und hier haben wir einen deutlichen Anstieg - auf 8,4 Stunden in der Krippe und 8,7 Stunden im Kindergarten. Acht Stunden wurden bisher finanziert. Also gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insgesamt sollen mit dem Gesetzentwurf zusätzliche 30,6 Millionen Euro an Landesgeld über die Landkreise an die Kommunen fließen. Darin enthalten sind 29,5 Millionen Euro für die Anpassung an die tatsächlichen Betreuungszeiten sowie die an die Tarifentwicklung. Wir lösen damit ein, was das Gesetz zusagt. Das gilt auch für Punkt zwei: unser KiFöG entlastet Mehrkind-Familien. Wer mehr als ein Kind in Krippe und Kita hat, zahlt seit dem 1. Januar 2014 nur für ein Kind den vollen Elternbeitrag, für das zweite Kind 60 Prozent, und ab dem dritten Kind gilt Beitragsfreiheit.Was dadurch bei den Gemeinden an Minus entsteht, gleicht das Land aus.Wenn mehr Familien von der Regelung profitieren, steigt diese Summe. Und in der Tat haben wir mehr Geschwisterkinder in den Kitas als zunächst erwartet. Konkret heißt das: wir planen jetzt insgesamt 12,7 Millionen Euro für die Mehrkindregelung ein, gut eineinhalb Millionen Euro mehr, als zunächst für 2018 veranschlagt. Anrede, Anpassung der Pauschalen an erhöhte Betreuungsumfänge und Tarifsteigerungen, Unterstützung für Mehrkind-Familien: Insgesamt sollen damit, wie bereits gesagt, 30,6 Millionen Euro zusätzliches Landesgeld an die Städte und Gemeinden fließen. Die Landkreise stocken die Summe noch einmal auf, weil sie die Tarifsteigerungen mitfinanzieren. Das entlastet die Gemeinden und, meine Damen und Herren, es hilft, die Kita-Beiträge für die Eltern stabil zu halten. Anrede, das ist ganz konkrete Unterstützung für die Städte und Gemeinden. Lassen Sie mich kurz ein paar Beispiele herausgreifen: Gegenüber dem bisherigen Haushaltsansatz für 2018 ist das für Halle und für Magdeburg ein Plus von jeweils etwa 4 Millionen, für das Jerichower Land von 1,5 Millionen Euro, knapp 1,9 Millionen sind es im Landkreis Stendal? Die Novelle bringt mehr Geld für die Kommunen, das ist eine gute Nachricht. Aber, auch das lassen Sie mich noch einmal betonen: Hier geht es nicht um ein ?Extra?, das Land kommt schlicht und einfach seinen rechtlichen Verpflichtungen nach. Anrede, Punkt drei, und der ist mir wirklich wichtig: Wir setzen mit dem Gesetzentwurf die Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes im Hinblick auf die Finanzierungsbeteiligung von Gemeinden um. Und wir wollen sie selbstverständlich fristgerecht umsetzen. Das Landesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber, das wissen Sie, aufgegeben, bis Ende 2017 hier Veränderungen vorzunehmen. Vor ziemlich genau zwei Jahren, Ende Oktober 2015, hat das Gericht § 12b des Gesetzes für unvereinbar mit Art. 87 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalts erklärt. Warum? Weil im Gesetz bisher festgeschrieben ist, dass Land, Landkreise, Gemeinden und die Eltern die Finanzierung gemeinsam schultern. Die Landespauschale wird von den Landkreisen aufgestockt, Gemeinden und Eltern teilen sich den Rest ? wobei die Gemeinden mindestens 50 Prozent zu tragen haben. Diese 50-Prozent-Regelung ist erfolgreich vor dem Verfassungsgericht angegriffen worden. Folglich nehmen wir sie heraus. Aber das heißt nicht, dass wir die Eltern im Regen stehen lassen. Ich kenne die Sorgen der Eltern, dass damit ein Deckel fehlt, der die Elternbeiträge begrenzt. Die Elternvertretung in Magdeburg hat das heute noch einmal geäußert. Ich kann die Sorgen der Eltern verstehen. Und gerade weil das so ist, weil auch wir gesehen haben, dass es ohne Sicherung nicht geht, nimmt der Gesetzentwurf Bezug auf § 90 SGB VIII. Das ist ein wichtiger Paragraph, was die Sozialverträglichkeit angeht. Er legt nicht nur fest, dass die Landkreise die Elternbeiträge übernehmen, wenn die Eltern sie nicht schultern können.Er legt auch fest, dass Kostenbeiträge zu staffeln sind. Als mögliche Kriterien werden das Einkommen, die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder und die Betreuungszeit dezidiert angeführt. Anrede, die Städte und Gemeinden bemühen sich, die Beiträge sozialverträglich zu halten. Gucken Sie in die Ergebnisse der Evaluierung: die zeigen eindeutig, dass viele Kommunen deutlich mehr in die Kinderbetreuung investieren als sie müssten. Und dass die Elternbeiträge eben in den vergangenen Jahren eben nicht landauf, landab explodiert sind. In deutlich mehr als der Hälfte der Kitas kostet eine 10-stündige Krippenbetreuung die Eltern weniger als 200 Euro. Bei 8-stündiger Krippenbetreuung liegen sogar mehr als 80 Prozent aller Satzungen unter der Grenze der Kindergeld-Höhe. Anrede, ich weiß natürlich, dass vor dem Landesverfassungsgericht auch die Themen ?Bildung Elementar? und ?Qualitätsmanagementsysteme? eine Rolle gespielt haben. Das Urteil wird mit vorliegendem Gesetzentwurf umgesetzt. Der zur Verfassungswidrigkeit führende Sachverhalt besteht durch die Streichung der sog. 50%-Regel in Verbindung mit der Refinanzierungsmöglichkeit über § 13 KiFöG grundsätzlich nicht mehr. Die Evaluierung des KiFöG hat darüber hinaus ergeben, dass mit dem Wegfall des Eigenanteils der freien Träger, des pflichtigen Programms ?Bildung Elementar? und der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems tatsächlich keine bzw. zu vernachlässigende Mehrkosten für die Träger verbunden gewesen sind. Im Einzelnen zeigt dies die Evaluierung durch Vergleich des Zustandes vor bzw. nach der KiFöG Novellierung 2013 auf. ALLEN Trägern stand es im Übrigen frei, derartige Kosten ? wenn sie denn entstanden sind ? im Rahmen der Evaluierung anzugeben. Anrede, Ob wir die Finanzierungsregelungen ganz grundsätzlich anfassen ? das, meine Damen und Herren Abgeordnete, wird eines der Themen der ?großen Novelle? sein. Die werden wir angehen, wenn wir auch wissen, wie sich das Bundesverfassungsgericht zu Zuständigkeitsfragen positioniert. Die Urteilsverkündung ist für den 21. November 2017 vorgesehen. Jetzt geht es erst einmal darum, das Kinderförderungsgesetz finanziell solide auszustatten. Wir haben Verbesserungen für Kommunen, für Erzieherinnen und Erzieher und für Eltern versprochen. Den Kommunen und auch mittelbar den Eltern helfen wir mit diesem ersten Schritt. Das ist gut angelegtes Geld. Frühkindliche Bildung ist ganz entscheidend für die Startchancen ins Leben. Frühkindliche Bildung leistet einen wichtigen Beitrag, um soziale Ausgrenzung zu verhindern und die verbessert die Zukunftschancen von Kindern. Bildung ist ein wichtiger Schlüssel gegen Armut. Anrede, die Bertelsmann-Stiftung hat uns erst in dieser Woche wieder vor Augen geführt, wie sehr Armut Kinder ausgrenzt.Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss Familienarmut bekämpfen. Aber er muss auch dafür sorgen, dass es gute und gerechte Bildungschancen gibt. Diese Novelle leistet dazu einen Beitrag.
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