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Magdeburg, den 26.10.2017

Umgebungslärm mindern: Bürger können Hinweise geben ? Frist bis zum 30.11.2017 verlängert

Viele Bürgerinnen und Bürger haben ihre Bereitschaft zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung in den Gemeinden signalisiert. Deshalb wurde die Frist zur Abgabe von Vorschlägen, Hinweisen und Kritiken zu den Möglichkeiten der Minderung des Umgebungslärms bis zum 30.11.2017 verlängert. Unter diesem Direktlink können Sie sich bereits seit 23.08.2017 darüber informieren, ob Sie in Ihrer Gemeinde insbesondere nächtlichem Umgebungslärm von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt sind:https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/3-stufe-der-eu-laermkartierung/Die EU-Kommission verpflichtet die Gemeinden, Möglichkeiten zur Minderung des Straßenverkehrslärms prüfen. Dabei ist die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner bei der Erstellung dieser Lärmaktionspläne ausdrücklich erwünscht.Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unterstützt dabei die betroffenen Gemeinden durch die Bereitstellung einer Internetplattform mit einem kurzen Beteiligungsformular, abrufbar unter folgendem Link: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und-erschuetterungen/laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung/Alle Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden werden bei der Erstellung eines Entwurfes zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes durch die Gemeinden geprüft. Vor Verabschiedung der Lärmaktionspläne bis zum 18.07.2018 wird in einem weiteren Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Entwurf in den Gemeinden zur Diskussion gestellt. Nähere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.lau.sachsen-anhalt.de

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