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Magdeburg, den 30.10.2017

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im November 2017 (Stand: 27.10.2017)

I. Strafsachen   Raubserie in Magdeburg 22 KLs 335 Js 3747/17 (15/17)  - 2. Jugendstrafkammer   2 Angeklagte 1 Sachverständiger 27 Zeugen   Prozessbeginn:                 Freitag, 03. November 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12   Fortsetzungstermine:         Mittwoch, 22. November 2017, Dienstag, 28. November 2017,                         Mittwoch, 29. November 2017 und Donnerstag, 30. November 2017,                                           Dienstag, 05. Dezember 2017 und Mittwoch, 06. Dezember 2017, jeweils 09.15 Uhr;  Saal E 12     Den 20- und 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in wechselnder Beteiligung im Zeitraum Januar bis Februar 2017 mehrere Raubüberfälle in Magdeburg und Schönebeck begangen zu haben. Am 24. Januar 2017 soll einer der Angeklagten einen Supermarkt in Magdeburg mit einer Schreckschusspistole überfallen haben. Am 25. Januar 2017 sollen beide Angeklagte maskiert mit einer Waffe und einem Messer einen Supermarkt in Magdeburg überfallen haben. Am gleichen Tag sollen die Angeklagten eine Postfiliale überfallen haben. Am 26. Januar 2017 sollen beide Angeklagte eine Lottofiliale in Schönebeck mit einer Pistole überfallen haben. Am gleichen Tag sollen beide Angeklagte eine Supermarktfiliale in Magdeburg überfallen haben. Am 31. Januar 2017 sollen beide Angeklagte eine Postfiliale in Magdeburg überfallen haben. Am gleichen Tag sollen sie einen Supermarkt in Magdeburg überfallen haben.   Beide Angeklagte befinden sich derzeit in anderen Sachen in Strafhaft.     Berufungsprozess:  sexueller Missbrauch eines Kindes in Wernigerode 23 Ns 821 Js 74526/15 (2/17) ? 3. Strafkammer als Jugendschutzkammer   1 Angeklagter 1 Nebenklägerin 4 Zeugen     Prozessbeginn:                 Mittwoch, 22. November 2017, 09.30 Uhr   Fortsetzungstermin:           Montag, 27. November 2017, 09.30 Uhr; jeweils Saal C 12     Ein mittlerweile 50-jähriger Arzt aus Bayern wurde durch das Amtsgericht Wernigerode am 09.11.2016 wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen und  Bezug kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte im Jahr 2013 während seiner Tätigkeit als Bereitschaftsarzt sich in einem Krankenhaus über sein Handy mittels "Skype" den sexuellen Missbrauch eines damals noch nicht 14 Jahre alten Mädchens angesehen hat, wobei es sich um eine sog. "Life-Übertragung" gehandelt haben soll. Im Januar 2014 soll der Angeklagte mit einem gesondert Verfolgten das gleiche Mädchen in Wernigerode sexuell missbraucht haben. Ein weiterer sexueller Missbrauch des Mädchens soll kurze Zeit danach, jedenfalls vor Mitte Mai 2014, erfolgt sein.   Der Angeklagte hat sich in der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht geständig eingelassen. Gegen seine Verurteilung hat der Angeklagte Berufung eingelegt.   Das Mädchen, das nunmehr als Nebenklägerin auftritt, gehört zu einer Familie, in der die Mutter des Kindes die Geschädigte anderen Männern teilweise gegen Entgelt zum sexuellen Missbrauch angeboten hat. Die mittlerweile 37-jährige Mutter wurde durch das Landgericht Magdeburg am 10. April 2015 (22 Kls 839 Js 84328/14 (7/15) rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Ein 68-jähriger Mann, der an den Straftaten beteiligt gewesen sein soll, wurde am 07. Dezember 2016 durch das Landgericht Magdeburg (22 Kls 839 Js 70953/15 (21/15) wegen schweren sexuellen Missbrauchs unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Mai 2015 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Weiterhin wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Verurteilung eines 52-jährigen Mannes aus Niedersachsen wegen ähnlicher Taten zu einer 3-jährigen Freiheitsstrafe durch das Amtsgerichts Wernigerode am 24.08.2016 wurde im Februar 2017 durch das Landgericht Magdeburg bestätigt.     versuchter Mord in Oschersleben 21 Ks 162 Js 17917/17 (12/17) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 2 Sachverständige 17 Zeugen   Prozessbeginn:                           Mittwoch 29. November 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:                   1., 13. und 15. Dezember jeweils 08.30 Uhr, Saal A 23   Dem 33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen am  7. Juni 2017 in Oschersleben seine ehemalige Lebensgefährtin und seine bei der Mutter lebenden beiden Kleinkinder (1 Jahr und 7 Monate alt) umzubringen. Hierzu soll der Angeklagte gegen 11.00 Uhr das von der Familie bewohnte Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt haben. Mutter und Kinder sollen sich nur durch einen Sprung aus dem Fenster im 1. Stock retten haben können. Das Haus soll komplett zerstört worden sein.    Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren die Tat abgestritten und befindet sich in Untersuchungshaft.   II. Zivilsachen   Schadensersatzanspruch wegen eines Polizeieinsatzes in Calbe/Saale 10 O 856/17 ? 10. Zivilkammer   Prozesstag:                                 Donnerstag, 02. November 2017, 12.00 Uhr, Saal E 12     Die Kläger machen gegenüber dem beklagten Land einen Schadensersatzanspruch in Höhe von rund 2.300,00 ? wegen der Beschädigung einer Eingangstür aufgrund eines Polizeieinsatzes geltend.   Am 19. Januar 2016 gegen 04.00 Uhr soll eine Zeugin die Polizei zu Hilfe gerufen haben, da sie ein kleines Kind weinend auf dem Balkon in der 1. Etage eines Wohnhauses wahrgenommen habe und zu diesem Zeitpunkt Temperaturen um ? 12 Grad geherrscht haben. Die Polizeibeamten sollen sodann wegen einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls verlangt haben, dass die Kläger die Polizei in die Wohnung lassen. Im Zuge nachfolgenden Auseinandersetzung mit der Polizei, soll dann durch die Beamten die Wohnungstür beschädigt worden sein.   Das Gericht hat zu dem Termin Zeugen geladen und den Klägern aufgegeben nachzuweisen, dass sie Eigentümer des Hauses bzw. der beschädigten Tür sind.     Löffler Pressesprecher

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