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Magdeburg, den 10.11.2017

Steuerschätzung 2017

Mit Blick auf die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2017 zeigt sich, dass die bisherigen Erwartungen für das laufende Jahr deutlich übertroffen werden. Im Vergleich zum Haushaltsplanansatz kann Sachsen-Anhalt in diesem Jahr mit Mehreinnahmen in Höhe von 236 Mio. EUR rechnen. In 2018 werden die derzeitigen Ansätze im Haushalt um etwa 24 Mio. EUR übertroffen. Finanzminister André Schröder: ?Durch die wachsenden Steuereinnahmen sind die für 2017 beschlossenen Mehrausgaben ohne Rücklagenverzehr finanzierbar! Das Wachstum der Steuereinnahmen stützt aber auch den weiter notwendigen Konsolidierungskurs im Haushalt. Gleichzeitig sollte allen klar sein, dass Steuerreformen, die die Einnahmen der Länder und Kommunen unmittelbar betreffen, nur mit Augenmaß erfolgen dürfen.? Das Land kann auch in den nächsten Jahren mit einer stabilen Entwicklung der Steuereinnahmen rechnen. Allerdings ist die kommunale Finanzkraft in Sachsen-Anhalt infolge eines Sonderfalls bei der Gewerbesteuer derzeit überzeichnet. Diese erhöhte Finanzkraft führt dazu, dass das Land spürbar weniger Einnahmen aus den Bund-Länder-Finanzbeziehungen erhält. Dies wird vor allem im Jahr 2019 deutlich. Es ist aber nach dem heutigen Stand unwahrscheinlich, dass sich diese auch so realisieren werden, da dieser Effekt in 2019 ausgelaufen sein wird und die Abrechnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen dann wieder mit der korrigierten Gemeindefinanzkraft erfolgt.     Allerdings sind für die Jahre ab 2019 Steuerrechtsänderungen, die zu erheblichen Mindereinnahmen auch für das Land führen werden, nicht ausgeschlossen, so dass sich im Ergebnis die hier ausgewiesenen Einnahmeerwartungen bestätigen könnten. Dies muss bei der Aufstellung des Haushaltes für 2019 nach der Mai-Steuerschätzung 2018 neu bewertet werden. Die für 2020 und die Folgejahre ausgewiesenen Ergebnisse berücksichtigen die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Dies führt für sich genommen dazu, dass Sachsen-Anhalt in diesen Jahren hohe Aufkommenszuwächse nicht nur im Vergleich zum Jahr 2019, sondern auch im Vergleich zur Finanzplanung erzielen wird. Dem hohen Aufkommenszuwachs in 2020 gegenüber 2019 stehen dabei allerdings auch der Wegfall der Sonder-Bundesergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Lasten (SoBEZ) in 2020 sowie der Wegfall der Entflechtungsmittel ab 2020 gegenüber. Beide Effekte belaufen sich in der Summe auf einen Betrag von 442 Mio. EUR! Die Einnahmeentwicklung bei den Kommunen ist weiterhin stabil. Allerdings liegen hier die Erwartungen leicht unter dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung. Ursächlich hier ist vor allem das Auslaufen von Sondereffekten bei der Gewerbesteuer.   Hintergrund: Ab 2020 muss Sachsen-Anhalt die grundgesetzliche Schuldenbremse einhalten. Dazu erhält Sachsen-Anhalt bis 2020 bundesstaatlich finanzierte Konsolidierungshilfen in Höhe von jährlich 80 Mio. EUR.  Infolge der mit dem Bund dazu geschlossenen Konsolidierungsvereinbarung dürfen konjunkturbedingte Mehreinnahmen im Landeshaushalt nur in einem sehr engen Rahmen verausgabt werden. Für 2018 helfen die aktuell erwarteten zusätzlichen Einnahmen dem Landeshaushalt, die Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund umzusetzen. Damit kann in 2018 auf Bewirtschaftungsbeschränkungen weitgehend verzichtet werden. Für 2017 müssen die erwarteten Mehreinnahmen genutzt werden, um die geplanten Rücklagenentnahmen zu senken. Damit sind Spielräume für zusätzliche Ausgaben in diesem Jahr nicht vorhanden.    

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