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Magdeburg, den 13.11.2017

(LG MD) Doppelmord in Westerhausen und aktuelles

22 Ks 853 Js 81117/15)  -2. Strafkammer als Schwurgericht   In dem am  01. September 2017 begonnen Prozess ist möglichweise im nächsten Termin am             Mittwoch, dem 15. November ab 09.00 Uhr   mit den Schlussvorträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung  zu rechnen. Eine Urteilsverkündung an diesem Tag ist nicht geplant. Sobald mit einem Urteil zu rechnen ist wird die Öffentlichkeit informiert.     Dem mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Oliver M. wird vorgeworfen, am 14.08.2015 gegen 02.00 Uhr in Thale einen 87-jährigen fast blinden Mann und dessen 57-jährigen körperbehinderten Sohn erschlagen zu haben. Der Angeklagte soll bei einem nächtlichen Diebstahl im Haus des Geschädigten von dem 87-jährigen entdeckt worden sein. Hierauf soll er den Mann und dessen noch schlafenden Sohn erschlagen haben. Anschließend soll der Angeklagte einen Brand gelegt haben, um seine Spuren zu verwischen.   Mit Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 02. Mai 2016 wurde der Angeklagte wegen Mordes in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin das das Gericht festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.   Auf die Revision des Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2017 (4 StR 434/16, abzurufen über die Homepage des Bundesgerichtshofs) aufgehoben.   Der Bundesgerichtshof ist zu der Überzeugung gelangt, dass die mitgeteilte Beweiswürdigung im Urteil des Landgerichts rechtsfehlerhaft ist. Er hat daher eine komplette Neuverhandlung durch eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts Magdeburg angeordnet.     NICHTÖFFENTLICHES Jugendsicherungsverfahren: versuchter Totschlag in Haldensleben 22 Ks 162 Js 16780/17 (3/17) ? 2. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 7 Zeugen   Prozessbeginn:                           Montag 27. November 2017   Fortsetzungstermine:                   Donnerstag 7. Dezember 2017     Dem 16-jährigen Beschuldigte wird vorgeworfen am  29. Mai 2017 in einer Sporthalle in Haldensleben im Rahmen eines Streits in einer Sporthalle versucht zu haben den Geschädigten zu erstechen. Der Beschuldigte soll zudem schuldunfähig sein. Sollte er verurteilt werden, muss er allerdings ggfs. mit einer Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus rechnen   Das gesamte Verfahren ist nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes nichtöffentlich, da der Beschuldigte minderjährig ist.   Löffler Pressesprecher

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