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Halle (Saale), den 16.11.2017

(AG HAL) Auswahl aus den Sitzungen in Strafsachen im Zeitraum vom 20.11.2017 ? 01.12.2017

  - Änderungen bleiben vorbehalten ?   Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Spruchkörper, Raum, wegen ?   303 Ls 185 Js 23945/17, 20.11.2017, 13:30 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.030, versuchter räuberischer Erpressung u.a.   Der 1991 geborene Angeklagte soll am 18.07.2017 gemeinsam mit zwei weiteren bekannten Personen im Parkhaus im Einkaufszentrum in Halle-Neustadt einen Mann aufgefordert haben, ihm 600,00 Euro aus dem Verkauf von Handys zu übergeben, ansonsten werde er ihn an sein Auto binden und hinterherschleifen. Außerdem habe er weitere 600,00 Euro für den Verkauf von Betäubungsmitteln an den Geschädigten nebst Zinsen gefordert. Aufgrund dieser Drohung habe der Geschädigte, von dem Angeklagten verfolgt und begleitet, an einem Geldautomaten 600,00 Euro geholt und dem Angeklagten übergeben. Bei der anschließenden Festnahme durch die Polizei habe der Angeklagte das Geld noch bei sich gehabt.   Der Angeklagte soll ferner ein Fahrrad für 60,00 Euro gekauft haben in dem Bewusstsein, dass es zuvor von einem anderen Täter gestohlen worden sei (Hehlerei).   Außerdem habe er am 10.06.2016 einem Mann vier Mal mit der Faust in das Gesicht geschlagen und ihn anschließend mit einem an den Hals gehaltenen Messer genötigt, sich vom Ort zu entfernen.   Der Angeklagte serbischer Herkunft stand zur Tatzeit unter Bewährung, nachdem der Rest einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden war. Er befindet sich seit 20.07.2017 in Untersuchungshaft.   310 Ds 474 Js 5978/16, 20.11.2017, 13:30 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.020, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen   Der 1964 geborene Angeklagte soll am 06.01.2017 ein 14-jähriges Mädchen, dessen Mathematik- und Physiklehrer er gewesen sei, in seine Wohnung eingeladen haben. Dort habe er mit ihr den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr unter Verwendung eines Kondoms durchgeführt.   361 Ds 384 Js 11581/17, 21.11.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019 Untreue, Unterschlagung   Dem 1992 in Polen geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, im September 2016 als damaliger Manager eines Hotels in Halle Betriebsgelder entgegen ausdrücklicher Anweisung nicht abgerechnet zu haben, sondern sie für sich verwendet zu haben. Es habe sich um die Tageseinnahmen aus einem Konzert in Höhe von 716,60 Euro sowie weitere Einnahmen aus einer Tanzveranstaltung in Höhe von 10.758,30 Euro und 6.000,- Euro Wechselgeld gehandelt. Außerdem habe er einen Fernseher im Wert von 909,00 Euro aus dem ihm als Wohnung überlassenen Hotelzimmer verbracht und behalten.   304 Ds 182 Js 39012/16, 21.11.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.031 gemeinschaftlich begangener versuchter Erpressung   Die beiden Angeklagten sind 1978 und 1990 geboren. Gegen den jüngeren Angeklagten sei wegen Körperverletzung im Juni 2016 ein Strafbefehl erlassen worden mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15,00 Euro, weil er der Geschädigten mit der Faust in das Gesicht geschlagen habe. Aus Verärgerung über die Aussage der geschädigten Zeugin, die zu seiner Verurteilung geführt habe, hätten die Angeklagten am 13.07.2017 die Zeugin aufgesucht und von ihr die Zahlung von 200,00 Euro für die Gerichtskosten und die Strafe verlangt. Ansonsten würden sie dem Jugendamt mitteilen, die Zeugin würde ihr Kind vernachlässigen. Zur Zahlung sei es jedoch nicht gekommen.   320 Cs 425 Js 23805/16, 21.11.2017, 09:45 Uhr, Strafrichter, Saal: X.0.1 Nötigung, Körperverletzung   Der 1992 geborene Angeklagte soll am 09.03.2017 gegen 15.15 Uhr am Marktplatz in Halle zunächst erfolglos versucht haben, eine Person am Betreten der Straßenbahn zu hindern. An der Haltestelle Franckeplatz habe er nach dem Mann getreten, um diesen aus der Straßenbahn zu drängen. Sodann habe er ihn am Ärmel der Oberbekleidung und an den Riemen des Rucksacks gegriffen und ihn aus der Straßenbahn gezogen, wobei der Mann Schmerzen an der Schulter erlitten habe. Hintergrund könnten politische Differenzen zwischen den Beteiligten sein. Am 20.06.2017 wurde bereits eine Hauptverhandlung begonnen, deren Fortsetzung dann aber an einer Erkrankung des Verteidigers scheiterte, so dass nunmehr mit der Verhandlung neu begonnen werden muss. Der Angeklagte hat gegen einen Strafbefehl vom 09.09.2016 Einspruch eingelegt.   304 Ls 371 Js 38762/16, 28.11.2017, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.031, fahrlässiger Tötung   Der 1972 geborene Angeklagte aus Halle soll am 28.10.2016 als Führer eines Personenkraftwagens infolge Unaufmerksamkeit mit dem Fahrzeug in der Bernburger Straße einen von links die Fahrbahn überquerenden Fußgänger (geboren 1933) angefahren haben. Der Fußgänger sei im Krankenhaus an den Verletzungen verstorben.         Werner Budtke -Pressesprecher

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