(LG HAL) Weitere Termine in Strafsachen im November
Drogenhandel in Halle Tag, Uhrzeit 17.11.17, 09:00 ; 30.11.17, 09:00 ; 07.12.17, 09:00 ; 13.12.17, 09:00 Raum 123 10a KLs 14/17 Dem im Juli 1994 geborenen Angeklagten werden unerlaubter - teils gewerbsmäßiger - Handel mit Betäubungsmitteln in sieben Fällen sowie unerlaubter Waffenbesitz zur Last gelegt. Er soll zwischen April 2016 und Juni 2017 in Halle einmal ein Kilogramm und dreimal jeweils zwei Kilogramm Methamphetamin aus Tschechien bezogen haben, um es gewinnbringend weiterzuverkaufen. An einem weiteren Tag soll der Angeklagte rund 5 kg Marihuana zur vorübergehenden Aufbewahrung an einen Bekannten übergeben haben. Bei einer Durchsuchung eines von ihm genutzten Pkw seien im Mai 2017 mehrere Tütchen mit Marihuana aufgefunden worden, bei einer Durchsuchung seiner Wohnung seien ebenfalls Marihuana sowie ein Schlagring vorgefunden worden. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem und fünfzehn Jahren. Raubüberfall auf 83-jährige Passantin in Merseburg Tag, Uhrzeit 29.11.17, 09:00 ; 01.12.17, 09:00 ; 04.12.17, 09:00 ; 06.12.17, 09:00 ; 08.12.17, 09:00 Raum 187 3 KLs 21/17 Dem im April 1994 geborenen Angeklagten werden schwere räuberische Erpressun sowie versuchte Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am Vormittag des 27.03.2017 in Merseburg am Tunnelausgang der Unterführung der Bundesstraße 91 eine 83 Jahre alte Passantin mit einem Messer bedroht und von ihr die Herausgabe ihrer Sachen verlangt haben. Die Passantin soll dann dem Angeklagten ihren Schlüsselbund ins Gesicht geschlagen und ihm ihren gelben Plastikbeutel mit einem Badehandtuch und einem ärztlichen Rezept überlassen haben und davongelaufen sein. Der Angeklagte haben sie dann eingeholt, zu Boden gestoßen und wieder mit einem Messer bedroht, bis er dann die Flucht ergriffen habe, weil sich auf die Hilfeschrei der überfallenen Frau hin ein Passant genähert habe. Der Angeklagte hat angegeben, er könne sich wegen vorgangegangenen Konsums von Drogen und Alkohol an nichts erinnern. Eine psychiatrische Untersuchung hat ergeben, dass der Angeklagte neben an einer psychischen Erkrankung und darüber hinaus an einer sogenannten Polytoxikomanie (Mehrfachabhängigkeit) leide, so dass seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt gemindert oder gar ausgeschlossen gewesen sein könnte. Somit kommt neben oder statt einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Verstoß gegen Annäherungsverbot, Körperverletzungen, Einbruchsdiebstähle in Eisleben und Umgebung Tag, Uhrzeit 30.11.17, 08:30 ; 07.12.17, 08:30 ; 08.12.17, 08:30 ; 13.12.17, 08:30 Raum 141 5 KLs 16/17 Der Angeklagte D.J. ist im August 1979 geboren, seine mitangeklagte Ehefrau K.J. im September 1980. Gegen den Angeklagten D.J. liegen insgesamt acht Anklagen vor. Darin werden ihm vor allem wiederholte Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz zur Last gelegt, jeweils in Tateinheit mit Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung. So soll er zwischen 2015 und Ende 2016 immer wieder seine ehemalige Lebensgefährtin und deren Mutter in Eisleben aufgesucht haben, obwohl ihm dies durch ein so genanntes Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gerichtlich untersagt gewesen sei. Bei diesen Gelegenheiten soll er die Frauen wiederholt beleidigt, haben. Auch habe er damit gedroht, ihr Haus anzuzünden oder den Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu entführen, wenn er nicht Zugang zu dem gemeinsamen Kind erhalte. Wiederholt soll er auch Fensterscheiben der von den Frauen bewohnten Häuser eingeworfen haben. Weiterhin werden dem Angeklagten mehrere Einbruchsdiebstähle sowie Brandstiftung zur Last gelegt, der Mitangeklagten Beihilfe dazu in zwei Fällen. Mit der Mitangeklagten soll der Angeklagte im März 2017 in Helbra auf dem Gelände eines Autohauses die Zahlautomaten in zwei Waschboxen sowie einen Staubsaugerautomaten aufgebrochen und so insgesamt 50,00 Euro erbeutet haben. Ebenfalls im März 2017 soll er in Helbra über das Dach eines Nettomarktes in den Markt eingedrungen sein, um dort Waren zu entwenden. Da aber eine optische Alarmanlage ausgelöst worden sei, hätten er und die Mitangeklagte, die den Tatort gesichert habe, unverrichteter Dinge den Markt verlassen. Allein soll er dann ebenfalls im März 2017 in einen Nettomarkt in Eisleben eingedrungen sein, um aus den Aufenthaltsräumen des Personals Gegenstände zu entwenden, wo er aber nichts Stehlenswertes gefunden habe. Aus Verärgerung darüber habe er in dem Einkaufsmarkt gelagerte Pappe angezündet, was zu einem Schwelbrand geführt habe, der einen Schaden in Höhe von mindestens 150.000,00 Euro verursacht habe. Bei einem weiteren Einbruch in einen Einkaufsmarkt in Eisleben soll er mit einem Gullideckel die Tür eingeworfen und dann mehrere Flaschen Schnaps im Wert von jeweils 6,79 Euro entwendet haben - der Sachschaden belaufe sich auf 2.000,00 Euro. Die Mitangeklagte hat die Tatvorwürfe vollständig eingeräumt, der Angeklagte D.J. hat sich nur teilweise geständig eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen kann.
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