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Magdeburg, den 17.11.2017

Auf räuberischen Diebstahl folgt Inhaftierung

Gegen einen 52-jährigen Ladendieb wurde am heutigen Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg und Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes Haftbefehl erlassen. Der Mann wurde am gestrigen Donnerstag in einer Drogeriefiliale in Magdeburg-Nord beim Ladendiebstahl, u.a. von elektrischen Zahnbürsten beobachtet. Als der Mann das Geschäft verließ und von dem Ladendetektiv angesprochen wurde, folgte er zunächst dessen Aufforderung mitzukommen, versuchte dann jedoch auf den 35-Jährigen einzutreten und einzuschlagen. Schließlich flüchtete er mit der Ware im Wert von rund 400 Euro, wurde jedoch von einem zweiten 18-jährigen Zeugen festgehalten. Gemeinsam überwältigten die beiden zeugen den Ladendieb und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Bei der Durchsuchung fand man bei dem 52-Jährigen einen sogenannten ERS-Jammer, einen Störsender, der verhindert, dass beim Verlassen eines Geschäftes mit entwendeter Ware ein Alarmton ausgelöst wird. Die entwendete Ware konnte der Filiale wieder übergeben werden. In seiner Vernehmung zeigte sich der 52-Jährige geständig. Das schützte ihn jedoch nicht vor dem Haftbefehl und die Verbringung ín eine Justizvollzugsanstalt. (kü.)                  

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