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Halle (Saale), den 28.11.2017

Drei Bewilligungsbescheide für die Innenstadtsanierung gehen nach Quedlinburg

In der Quedlinburger Innenstadt kann weiter saniert werden. Drei Bewilligungsbescheide für Baumaßnahmen u.a. im historischen Altstadtkern verließen heute per Post das Landesverwaltungsamt.Für zwei Maßnahmen im Förderprogramm ?Stadtumbau Ost - Aufwertung? sind Mittel in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro freigegeben worden. Mit dem dritten Bescheid erhält die Stadt die Zusage über rund 2,2 Mio. Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm ?Städtebaulicher Denkmalschutz? von Bund und Land. Mit dem Geld sollen zahlreiche Maßnahmen im Innenstadtbereich und in der Süderstadt realisiert werden.Vor 25 Jahren wurde die Städtebauförderung mit ihren verschiedenen Förderprogrammen auch in den neuen Bundesländern eingeführt und entwickelte sich hier zum wohl größten Förderprogramm in der Geschichte Sachsen-Anhalts."Das Land hat in den Programmen der Städtebauförderung gemeinsam mit dem Bund und der EU seit 1991 rund 3,1 Mrd. Euro an Fördermitteln für die Finanzierung von Investitionen in den Kommunen bereitgestellt. Zuzüglich der Mindesteigenanteile der geförderten Kommunen in Höhe von insgesamt knapp 1 Mrd. Euro konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von über 4 Mrd. Euro tätigen, eine beeindruckende Zahl, die widerspiegelt, wie ganze Städte ihr Gesicht zum positiven verändern konnten.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye bei der Unterzeichnung der Bescheide. Hintergrund: Städtebauförderung des Bundes und der LänderUm die Städte bei der Bewältigung des strukturellen Wandels, der sich nicht zuletzt aus der demographischen Entwicklung der Bevölkerung ergibt, zu unterstützen gewähren Bund und Land Städtebauförderungsmittel. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung nachhaltiger Stadtstrukturen, die einerseits den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht werden und andererseits die geschichtliche und gesellschaftliche Entwicklung der Städte als urbane Zentren dokumentieren.Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Bund und Land die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewähren Bund und Land Finanzhilfen, die durch Mittel der Kommunen ergänzt werden. Ziele der Städtebauförderung sind: ? Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, ? Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen, ? Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände. Zur Verwirklichung dieser Förderziele gewähren Bund und Land Städtebauförderungsmittel aus folgenden Förderprogrammen: ? Soziale Stadt? Stadtumbau Ost ? Stadtumbau West? Aktive Stadt- und Ortsteilzentren? Städtebaulicher Denkmalschutz ? Kleinere Städte und Gemeinden? Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ? InvestitionspaktFörderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? AufwertungGefördert wird die Aufwertung von Stadtteilen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Dadurch sollen nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt werden. Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 332,9 Mio. Euro.Förderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer StadtkerneMit dem Programm werden städtebauliche Erhaltungsmaßnahmen gefördert, deren Ziel es ist, bauliche Anlagen und die besonderen Eigenarten von Stadtteilen zu erhalten. Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 786 Mio. Euro.

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