Polizeimeldungen aus der Stadt Halle (Saale), 29.11.2017
Verkehrsunfall Gegen 17:00 Uhr ereignete sich gestern an der Vogelweide ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einer Straßenbahn. Der Fahrzeugführer eines Fords befuhr die Vogelweide aus Richtung Damaschkestraße kommend. Auf Höhe der Kreuzung zum Vogelherd wollte der 32-Jährige wenden. Aufgrund einer dortigen Baustelle übersah er hierbei jedoch die in gleiche Richtung fahrende Straßenbahn und stieß mit dieser zusammen. Der 32-Jährige sowie seine beiden Insassen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt. Gefährliche Körperverletzung In einer Straßenbahn kam es gestern gegen 22:00 Uhr im Bereich des Rennbahnkreuzes zu einem Reizgasangriff. Aus einer Personengruppe heraus sprühte hier ein bislang unbekannter Täter wahllos in der Bahn umher und verletzte dadurch insgesamt vier Fahrgäste. An der nächsten Haltestelle verließ die Gruppe um den Täter fluchtartig die Straßenbahn. Hier versuchten zwei Passanten, die Personen aufzuhalten und wurden daraufhin ebenfalls mit Reizgas besprüht. Die Unbekannten verließen den Ort in Richtung Bodestraße. Der Haupttäter soll etwa 20 Jahre alt und ca. 170 cm groß gewesen sein. Augenscheinlich handelte es sich bei diesem um einen Nordafrikaner mit Drei-Tage-Bart, welcher zur Tatzeit mit einer grauen/grünen Jacke, einer schwarzen Hose, schwarz-weißen Turnschuhen und einem weißen Basecap bekleidet war. Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss Durch eine sehr unsichere Fahrweise fiel Polizeibeamten heute gegen 02:00 Uhr ein Fahrradfahrer am Steintor auf. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle konnten bei dem Mann zudem Alkoholgeruch, Gleichgewichtsstörungen und Sprachschwierigkeiten festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,76 Promille. Zum Zwecke einer Blutprobenentnahme wurde der 29-Jährige in ein Krankenhaus gebracht. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals eindrücklich darauf hin, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss auch mit dem Fahrrad eine Straftat darstellen kann und entsprechend dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss bestraft wird.
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