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Halle (Saale), den 01.12.2017

Präsident überbringt Förderbescheide für moderne Technik in Schulen

Mit vier Förderbescheiden für die Ausstattung der Schulen mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik besuchte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, heute, am 1. Dezember 2017, das Elisabeth-Gymnasium in Halle. Dort übergab er die Bescheide an Stiftungsdirektor Steffen Lipowski der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg, zu dem das Gymnasium neben sieben weiteren Schulen in Sachsen-Anhalt gehört. Die vier Förderbescheide gehen neben dem Elisabeth-Gymnasium (178.000 Euro), an die St. Mauritius-Sekundarschule Halle (178.000 Euro), die St. Franziskus-Grundschule Halle (69.000 Euro) und das Liborius-Gymnasium in Dessau-Roßlau (174.000 Euro). Für die vier weiteren Schulen in Magdeburg, Haldensleben und Oschersleben hat die Stiftung bereits im August 2017 Fördermittel erhalten. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die Schulen mit moderner Technik im Gesamtwert von 1,27 Mio. Euro, knapp 953.000 Euro davon Fördermittel, ausgestattet werden.Bis Ende des Jahres 2020 können öffentliche Schulträger der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Träger von anerkannten Ersatzschulen Gelder entsprechend der Richtlinie ?Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und ihres Einsatzes an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt? bekommen. Mit der Umsetzung des Förderprogramms wird das Ziel verfolgt, die Schulen im Land Sachsen-Anhalt mit einer einheitlichen, technologisch modernen IT-Infrastruktur einschließlich Endgeräten auszustatten.Insgesamt stehen in dem Förderprogramm 13,3 Mio. Euro zur Verfügung: für Schulen in den drei kreisfreien Städten Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau sind 3,3 Mio. Euro an Landesmitteln und für die Schulen in den Landkreisen 10 Mio. Euro (EU-Mittel) vorgesehen.Der Nachholbedarf an den Schulen und damit das Interesse an der Antragstellung war in diesem Jahr groß, so dass auch in Zukunft mit vielen Anträgen zu rechnen ist. Die sind jeweils zum 31.3. und 30.9. des Jahres zu stellen. Weitere Informationen, Anträge und Merkblätter sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zu finden.https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kultur-bauwesen-verbraucherschutz/staedte-schul-und-wohnungsbau-wohnungswesen/ikt-foerderung/

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