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Magdeburg, den 05.12.2017

Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat den Weg für eine Bundesratsinitiative, die das Ziel hat, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung der Antragsfristen in den Gesetzen zur Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR zu schaffen, frei gemacht. Demnach sollen die Antragsfristen für das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) sowie das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (Ber-RehaG) verlängert werden. Die Antragstellung ist nach geltender Rechtslage nur bis 2019 bzw. 2020 möglich. Die Auswirkungen der erlittenen Unrechtsmaßnahmen in Haft und anderen Lebensbereichen haben jedoch oft zu psychischen Traumatisierungen geführt, deren Auswirkungen sich teilweise erst lange nach den auslösenden Ereignissen zeigen. ?Das geltende Bundesrecht bedarf daher der Änderung. Politisch Verfolgte sollen auf Grundlage der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze weiterhin die Möglichkeit haben, für erlittenes Unrecht rehabilitiert zu werden sowie einen finanziellen Ausgleich bzw. eine Entschädigung zu erhalten?, so Innenminister Holger Stahlknecht am Rande der Kabinettsitzung. Es handelt sich um einen gemeinsamen Antrag der ostdeutschen Länder. Die gemeinsame Vorlage soll dann am 15. Dezember 2017 im Bundesrat auf die Tagesordnung gesetzt werden. Anmerkung: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 24. November 2017 einen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/2101) ?Kein Verfallsdatum für die Rehabilitierung politischer Verfolgung? einstimmig angenommen. Mit dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, eine gemeinsame Bundesratsinitiative der neuen Bundesländer zur Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zu unterstützen.   /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;}

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