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Dessau-Roßlau, den 07.12.2017

(LG DE) Urteil im Schwurgerichtsverfahren 1 Ks 115 Js 4512/12

Die 1. Strafkammer des Landgerichts hat heute nach mehr als 90-tägiger Hauptverhandlung vier litauische Angeklagte im Alter zwischen jetzt 26 und 38 Jahren wegen der Tötung eines 39-jährigen Informatikers aus München, dem die Männer in den Abendstunden des 09.01.2012 auf dem Parkplatz ?Rosselquelle? auf der Bundesautobahn 9 (Kilometer 49,5) aufgelauert haben, Freiheitsstrafen zwischen acht Jahren und sechs Monaten und 10 Jahren und drei Monaten bzw. gegen einen zur Tatzeit 20-jährigen Heranwachsenden, der bereits wegen einer anderweitigen Tat eine mehrjährige Jugendstrafe verbüßt hat, eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt.   Im Ergebnis der umfangreichen Beweisaufnahme hat die Kammer es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten ihr Opfer, das mit einem gemieteten Transporter auf dem Weg von München zum Wohnort seiner Eltern in der Nähe von Hamburg war und auf dem Rastplatz gehalten hatte, bei der Rückkehr von der Toilette überwältigt, gefesselt und auf der Ladefläche des Fahrzeugs eingesperrt haben. Sodann sind sie mit dem Transporter sowie ihrem eigenen Pkw von der Autobahn über die Bundesstraße 187 zu einer nicht einsehbaren Waldlichtung zwischen Coswig und Roßlau gefahren und haben dort vom Geschädigten unter massivster Gewalteinwirkung die Herausgabe von Kreditkarten nebst dazugehörigen PIN-Nummern erzwungen. Das Fahrzeug mit dem noch immer gefesselten Opfer haben sie später auf einem anderen Waldweg in der Nähe von Roßlau zurückgelassen, wo es erst am 15.01.2012 aufgefunden wurde. Der Geschädigte, der seinen schweren Verletzungen im Fahrzeug erlag, trug bei dem Tatgeschehen unter anderem mehrere Rippenfrakturen, einen Querbruch des Brustbeins sowie Verletzungen des Kehlkopfes davon. Nach den rechtsmedizinischen Feststellungen war Todesursache eine Lungenfettembolie. Mit den erbeuteten Kreditkarten haben die Angeklagten in Coswig, Wittenberg, Potsdam und Prenzlau Geld abgehoben und Lebensmittel sowie diverse Sportschuhe im Gesamtwert von etwa 4.000,00 ? bezahlt.   Das Landgericht hatte gegen die ursprünglich fünf Angeklagten bereits im Juni 2014 Jugend- bzw. Freiheitsstrafen zwischen neun Jahren und sechs Monaten und 12 Jahren und zwei Monaten unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge verhängt. Auf die Revisionen der Angeklagten sowie der Eltern und Brüder des Opfers, die als Nebenkläger aufgetreten sind, hat der Bundesgerichtshof das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich der jetzt noch beteiligten vier Angeklagten teilweise aufgehoben und das Verfahren maßgeblich mit der Begründung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückverwiesen, die tatsächlichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil würden nicht belegen, dass die todesursächlichen Gewalthandlungen vom Tatvorsatz der Angeklagten umfasst gewesen seien. Die Revision des fünften Angeklagten blieb ohne Erfolg (4 StR 72/15).   Die nunmehr zuständige Kammer hat die vier erwachsenen Angeklagten des versuchten Totschlags in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub, Raub, gefährlicher Körperverletzung und Computerbetrug für schuldig befunden, den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten indes eines versuchten Totschlags nicht als überführt angesehen. Gegen zwei der Angeklagten hat es ferner die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.   Mit dem nicht rechtskräftigen Urteil ist das Gericht hinter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zurückgeblieben. Die Nebenkläger haben die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafen bzw. einer Jugendstrafe von 10 Jahren wegen Mordes gefordert.   Die Hauptverhandlung hatte im Mai 2016 begonnen.     Frank Straube Pressesprecher  

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