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Halberstadt, den 07.12.2017

Öffentlichkeitsfahndung nach versuchter räuberischer Erpressung Wernigerode, Landkreis Harz

Am 22.10.2017 beförderte ein 32-jähriger Taxifahrer aus Ilsenburg einen Fahrgast, den er am Gießerweg in Wernigerode aufgenommen hatte. Der Fahrgast ließ sich zum Lustgarten in Wernigerode fahren. Dort angekommen teilte der Taxifahrer dem Mann gegen 04:05 Uhr die Beförderungssumme mit.  Der Fahrgast schlug den Taxifahrer dann sofort mit der Faust ins Gesicht sowie in den Bauch und forderte die Einnahmen. Dem Fahrer gelang es noch Alarm im Fahrzeug auszulösen, sodass akustische und optische Signale aktiviert wurden. Der Täter verließ nun ohne Beute fluchtartig das Fahrzeug in Richtung Tünneckenberg. Von dem Gesuchten, der vor der Tat eine Diskothek im Gießerweg besucht hatte, konnte nunmehr ein subjektives Täterportrait erstellt werden. Der Täter wird ca. 30 bis 40 Jahre alt und von kräftiger Statur beschrieben. Er hatte eine auffallend breite Nase und trug einen Dreitagebart. Zur Tatzeit war er mit einem dunklen Kapuzenshirt, einer dunkelblauen Jeans, Turnschuhen und einer dunklen Strickmütze mit Emblem (Emblem nicht wie auf dem Phantombild) bekleidet.Wer kann Hinweise zur Identität und/oder zum Aufenthaltsort der auf dem so genannten Phantombild abgebildeten Person geben? Sachdienliche Hinweise erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-193 oder jede andere Polizeidienststelle.Hinweis: ?Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.?

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