Stiftung zahlt erste Anerkennung an Betroffene von Unrecht
Magdeburg. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat den ersten Betroffenen in Sachsen-Anhalt, die sich gemeldet hatten, finanzielle Ankerkennung für erlittenes Unrecht gewährt. ?Die Zahlungen belaufen sich bis zum Jahreswechsel auf insgesamt rund 250.000 Euro?, gibt Sozialministerin Petra Grimm-Benne einen ersten Zwischenstand. Damit seien 40 der bislang 73 eingereichten Anträge positiv beschieden worden. Seit vergangenem Sommer können sich Betroffene, die als Kind in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder Psychiatrie viel Leid und Unrecht erfahren haben und bis heute an den Folgewirkungen leiden, bei der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung melden. Sie können eine Geldpauschale in Höhe von 9000 Euro oder eine einmalige Rentenersatzleistung von 3000 bis 5000 Euro erhalten. ?Damit kann geschehenes Unrecht nicht wieder gut gemacht werden?, sagt Grimm-Benne. ?Doch nach Jahrzehnten bekommen Betroffene eine lang ersehnte Anerkennung für ihre leidvollen Erfahrungen.? Der Zahlung geht ein umfassendes Gespräch voraus, in dem Betroffene ihre Erlebnisse schildern und mit dem Beratungspersonal aufarbeiten. ?Häufig ziehen sich die frühen, prägenden Kindheitserfahrungen durch das ganze Leben. Viele Menschen befinden sich bis heute in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhalten Assistenz bei der Lebensgestaltung?, sagt Grimm-Benne. Die Zusammenarbeit mit den Nachfolgeeinrichtungen der damaligen Landeskrankenhäuser und Psychiatrien sowie den Behörden im Land Sachsen-Anhalt gestalte sich dabei sehr positiv und vertrauensvoll. Durch einen möglichen Unterbringungszeitraum von Betroffenen bis zum 2. Oktober 1990 sind es auch junge Betroffene, die heute mitten im Leben stehen und durch die finanzielle Unterstützung vergebene Bildungschancen in der Kindheit mildern können. Laut Grimm-Benne werden weitere Zahlungen folgen. Während ehemalige Heimkinder, die in Kinder- und Jugendheimen untergebracht waren, bis 2014 Hilfen aus dem Fonds Heimerziehung beantragen konnten, habe es für Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen bisher kein Hilfesystem gegeben. Diese Lücke sei nunmehr geschlossen worden. Betroffene mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, deren Angehörige, Vertrauenspersonen oder Betreuer können sich bis zum Meldeschluss am 31.12.2019 an folgende Adresse wenden: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Ankerkennung und Hilfe Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel.: 0391-5676935 Email: Stiftung-Anerkennung-Hilfe@ms.sachsen-anhalt.de Hintergrund: Die Stiftung Anerkennung und Hilfe richtet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche zwischen 1949 bis 1990 in der damaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrien untergebracht waren, dort Leid und Unrecht erfahren haben und bis heute mit den Folgewirkungen leben müssen. Zuständig sind die Mitarbeiter der Anlauf- und Beratungsstelle auch, wenn Sachsen-Anhalter zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen in Westdeutschland untergebracht waren. Die Stiftung wurde 2017 gemeinsam von Bund, Ländern, evangelischer und katholischer Kirche gegründet. Für die Anmeldungen wurden deutschlandweit Anlauf- und Beratungsstellen gegründet. Neben der Gewährung von Geldleistungen soll die Stiftung auch die wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse als Aufgabe haben. An der Finanzierung der Stiftung beteiligt sich Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2021 mit insgesamt rund 8,8 Millionen Euro.
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de