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Halle (Saale), den 22.12.2017

Landkreis Wittenberg bereits 2017 mit genehmigtem Haushalt für 2018

Die Haushaltssatzung 2018 des Landkreises Wittenberg wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Damit verfügt der Landkreis, als zweiter in Sachsen-Anhalt, über einen genehmigten Haushalt für 2018. Er hat sich damit die notwendige Rechtsgrundlage für sein künftiges wirtschaftliches Handeln gesichert.  ?Ein noch im alten Jahr genehmigter Haushalt für das kommende - das ist gutes Ergebnis und ein positives Signal, denn die Genehmigung verschafft dem Landkreis Planungssicherheit und eröffnet Spielräume für notwendige Investitionen.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Genehmigung. Allerdings sind mit der Genehmigung auch Auflagen verbunden. So wird angeordnet, dass der Landrat bereits mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 823.000 Euro verfügen muss, um Mehrausgaben zu vermeiden.Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden in Höhe von ca. 4,2 Mio. Euro genehmigt. Verpflichtungsermächtigungen für künftige Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen können in Höhe von fast 6,5 Mio. Euro erteilt werden. Das ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungsermächtigungen für die geplanten STARK III-Maßnahmen erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn für diese die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen. Die geplanten Kreditmittel sollen den notwendigen Eigenanteil an den investiven Maßnahmen abdecken. Hier ist eine Vielzahl von Investitionen in Schulstandorte geplant. Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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