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Magdeburg, den 29.12.2017

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Januar 2018 (Stand: 28.12.2017)

I. Strafsachen   Versuchter Mord in Wasserleben 21 Ks 853 Js 89093/16 (10/17) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagte 1 Nebenkläger 2 Sachverständige 11 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 03. Januar 2018, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         Donnerstag, 04. Januar 2018, Freitag, 12. Januar 2018 und vorsorglich Freitag, 19. Januar 2018, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23     Der 64-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. Dezember 2016 in Wasserleben mit einem Beil und einem Hammer versucht zu haben, ihren Ehemann in alkoholisiertem Zustand zu erschlagen. Die Staatsanwaltschaft geht von dem Mordmerkmal Heimtücke aus, da die Angeklagte sich von hinten dem Ehemann genähert und zugeschlagen haben soll.   Im Fall einer Verurteilung muss die Angeklagte mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren bis hin zu lebenslang rechnen.   Die Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig eingelassen.     Überfall auf einen Supermarkt in Bernburg 21 KLs 173 Js 27460/17 (7/17) ? 1. Strafkammer   1 Angeklagter 1 Sachverständiger 18 Zeugen     Prozessbeginn:                 Dienstag, 09. Januar 2018, 09.00 Uhr, Saal A 23   Fortsetzungstermine:         Donnerstag, 11. Januar 2018, Dienstag, 16. Januar 2018,                                          Donnerstag, 18. Januar 2018 sowie vorsorglich                                          Dienstag, 23. Januar 2018, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23     Dem 23-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 31.08.2017 in Bernburg einen Supermarkt maskiert mit einer Sturmhaube und bewaffnet mit einem Messer überfallen zu haben und knapp 600 ? erbeutet zu haben. Der Angeklagte soll aufgrund seines Drogenkonsums finanzielle Probleme gehabt haben.    Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tat bestritten. Er befindet seit                 01. September 2017 in Untersuchungshaft.     Drogenhandel in Magdeburg und anderen Orten 25 KLs 275 Js 33624/16 (3/17) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagte 5 Zeugen     Prozessbeginn:                 Montag, 15. Januar 2018, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermine:         Donnerstag, 18. Januar 2018, Montag, 22. Januar 2018                                          und Donnerstag, 25. Januar 2018, jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12     Der 37-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 31.08.2016 in Zusammenarbeit mit anderen Männern in einem Fiat Multipla, den die Angeklagte gesteuert haben soll, vom Kosovo aus mindestens 30 kg Marihuana nach Magdeburg angeführt zu haben. Die Drogen sollen in den Gastank des Fiat versteckt worden sein. Bei der Fahrt sind damals 2 Fahrzeuge benutzt worden, um insgesamt rund 60 kg zu transportieren. Andere Beteiligten sind bereits im letzten Jahr durch das Landgericht Magdeburg zu Haftstrafen bis hin zu mehr als 7 Jahren verurteilt worden.   Das Landgericht ist in seinem Eröffnungsbeschluss davon ausgegangen, dass nach dem Stand der Ermittlungen lediglich ein Tatverdacht gegen die Angeklagte bezüglich einer Beihilfehandlung besteht.  So soll die Angeklagte lediglich einen "Gehilfenlohn" von 500 ? erhalten haben.      II. Zivilsachen   Zoo Magdeburg fordert von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss (31 O 87/17 ? Handelskammer)   Prozesstag:                       16.01.2018, 09.00 Uhr, Saal C 13     Mit Urteil vom 12.09.2017 wurde die Gemeinde Barleben in einem Urkundenprozess  verurteilt an den Zoo Magdeburg zum 10. Januar 2018 300.000 tsd ? Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2017 zu zahlen.   In dem nun im Januar 2018 stattfindenden Termin im sogenannten Nachverfahren können die Parteien auch Beweise vorlegen, die nicht allein durch schriftliche Unterlagen belegt sind.   Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu bezahlen.  Die Gemeinde Barleben hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.       Löffler Pressesprecher

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