: 1
Halle (Saale), den 04.01.2018

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Januar

Versuchter Totschlag in der Asylbewerberunterkunft in Merseburg Tag, Uhrzeit 09.01.18, 10:00 ; 10.01.18, 08:30 ; 15.01.18, 08:30 ; 16.01.18, 08:30 ; 18.01.18, 08:30 Raum 141 1 Ks 11/17 Dem im April geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im September 2017 als Bewohner einer Asylbewerberunterkunft in Merseburg einen weiteren Bewohner der Unterkunft im Zuge einer Auseinandersetzung mit einem Messer angegriffen und ihm so Stichverletzungen an Kopf und Oberkörper zugefügt haben. Nach dem Eintreffen weiterer Mitbewohner soll er zunächst von dem Geschädigten abgelassen haben, dann aber zurückgekehrt sein und ihm zwei weitere Stiche in den Bereich des linken Oberkörpers zugefügt haben, durch die die Brusthöhle des Geschädigten eröffnet und der linke Bizepsmuskel durchtrennt worden seien. Wegen des hohen Blutverlustes seien die Verletzungen lebensgefährlich gewesen und hätten eine umgehende intensivmedizinische Versorgung erforderlich gemacht. Der Angeklagte hat die Taten im Wesentlichen eingeräumt und zu seiner Verteidigung vorgebracht, er habe sich gegen ständige Bedrohungen und Erpressungen des Geschädigten zur Wehr setzen wollen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 10 Monaten. Drogenhandel in Halle Tag, Uhrzeit 26.01.18, 09:30 ; 13.02.18, 09:30 Raum 187 3 KLs 29/17 Dem im Mai 1985 geborenen Angeklagten werden versuchter unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln sowie unerlaubter Besitz und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. ER soll im Mai 2017 im Internet Ecstasy-Tabletten und Heroin bestellt haben, welches ihm per Post zugeschickt werden sollte. Das an seine Anschrift in Halle adressierte Päckchen sei aber von der Polizei abgefangen worden. In der Wohnung des Angeklagten seien dann 52 Gramm Heroin gefunden worden, darüber hinaus zahlreiche Ecstasy-Tabletten sowie Cannabis-Produkte wie auch Bargeld und auch ein Reizstoffsprühgerät, was der Anklage zufolge den Schluss zulasse, der Angeklagte habe mit diesen Betäubungsmitteln gehandelt. Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Wesentlichen eingeräumt, allerdings angegeben, er habe einige der Betäubungsmittel für einen Freund aufbewahrt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn nicht die Kammer von einem minder schweren Fall ausgeht.    

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung