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Halle (Saale), den 05.01.2018

Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit genehmigtem Haushalt für 2018

Die Haushaltssatzung 2018 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Damit verfügt der Landkreis, als dritter in Sachsen-Anhalt, über einen genehmigten Haushalt für 2018. Er hat sich damit die notwendige Rechtsgrundlage für sein künftiges wirtschaftliches Handeln gesichert.  ?Ein so früh genehmigter Haushalt für das Jahr 2018 - das ist ein gutes Ergebnis und ein positives Signal, denn die Genehmigung verschafft dem Landkreis Planungssicherheit und eröffnet Spielräume für notwendige Investitionen.?, kommentierte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Genehmigung.Auch konnte auf Grund neuer Erkenntnis durch die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz erstmals nach Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesen im Jahr 2013 dem Landkreis ein positives Eigenkapital unterstellt werden. Hierdurch erweitern sich seine finanziellen Handlungsoptionen beträchtlich.Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden in Höhe von ca. 2,5 Mio. Euro genehmigt. Der Höchstbetrag für Liquiditätskredite wurde auf 81 Mio. Euro festgesetzt. Allerdings sind mit der Genehmigung auch Auflagen verbunden. So wird angeordnet, dass durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zusammen mit der Haushaltssatzung 2019 die Fortführung und Auswertung des vorgelegten Programms zum Abbau der Liquiditätskredite vorzulegen ist, aus der sich eine weitere stufenweise Reduzierung des Liquiditätskreditvolumens in den Jahren 2019 - 2027 erkennen lässt.Die geplanten Kreditmittel sollen notwendige Eigenanteile für investiven Maßnahmen insbesondere für Investitionen in den Sekundarschulen Köthen, Zörbig und Roitzsch sowie der Gemeinschaftsschule in Muldenstein absichern. Darüber hinaus sind auch weitere Investitionen an Kreisstraßen vorgesehen. Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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