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Magdeburg, den 09.01.2018

(LG MD) Folgende bislang nicht angekündigte Verfahren beginnen im Januar 2018

Berufungsprozess Bestechung eines Polizeibeamten in Magdeburg 29 Ns 643 Js 21232/15 (9/17)   1 Angeklagter 5 Zeugen   Prozesstag:                       Donnerstag, 25. Januar 2018, 09.00 Uhr, Saal B 12   Der 59-jährige Angeklagte wurde am 09. September 2016 durch das Amtsgericht Magdeburg wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Die Strafrichterin des Amtsgerichts ist zur Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte im Juni 2016 als Bestattungsunternehmer einem Polizeibeamten 150 ? für jeden Bestattungsauftrag angeboten hat, den ihm der Polizeibeamte vermitteln würde. Der Beamte nahm das Geld nicht an, sondern erstattete Strafanzeige. Gegen diese Verurteilung hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Er erstrebt einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Berufung eingelegt. Sie erstrebt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe.     Sicherungsverfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung, Nötigung, Nachstellung und anderen Delikten in Magdeburg 25 KLs 27 Js 15828/17 (32/17) ? 5. Strafkammer   1 Angeklagter 1 psychiatrischer Sachverständiger 18 Zeugen   Prozessbeginn:                 Mittwoch, 31. Januar 2018, 09.30 Uhr, Saal C 12   Fortsetzungstermine:         Freitag, 02. Februar 2018, Dienstag, 06. Februar 2018,                                            Mittwoch, 07. Februar 2018 und Mittwoch, 28. Februar 2018 sowie Donnerstag, 01. März 2018, jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12   Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft dem 70-jährigen Beschuldigten insgesamt 14 Straftaten vor, die er vom 06. Mai bis 26. Juni 2017 begangen haben soll. So soll der Angeklagte etwa von einem Geschäftsmann 100.000 ? am 08. Mai 2017 gefordert haben. Von seinem Schwager soll er am 15. Mai 2017 2.000 ? gefordert haben, anderenfalls wolle er dessen Haus anstecken. Von einem anderen Mann soll er im Mai 2017 10.000 ? verlangt haben, anderenfalls würde er ihm die Russen auf den Hals hetzen. Von Mitarbeitern des MDR in Magdeburg soll er am 26. Juni 2017 100 Mio.  ? oder die Herausgabe eines Manuskripts gefordert haben, anderenfalls würde er von russischen Freunden mit Maschinengewehren dieses Manuskript mit Gewalt holen lassen. Zudem soll er im Mai 2017 einer Frau in Magdeburg nachgestellt haben, indem er sie u. a. mit Briefen und Geschenken bedrängt haben soll.   Die Kammer verhandelt in einem sog. Sicherungsverfahren, da es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Beschuldigte aufgrund einer krankhaften seelischen Störung nicht in der Lage ist, das Unrecht seiner Taten einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, so dass er schuldunfähig sein könnte.   Für den Fall, dass der Angeklagte schuldunfähig ist, er aber weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich ist, muss er mit einer dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechnen.     Zivilsachen   Schadhafter Radweg im Bereich Löderburger See/Atensleben 10 O 984/17 ? 10. Zivilkammer   Prozesstag:                       Donnerstag, 25. Januar 2018, 13.00 Uhr, Saal B 13     Die Klägerin fordert von der Stadt Staßfurt im Wesentlichen ein Schmerzensgeld von mindestens 3.500 ?. Sie behauptet, am Nachmittag des 24.03.2016 auf dem Fahrradweg Löderburger See/Atensleben gestürzt zu sein. Ursache des Sturzes soll gewesen sein, dass durch Wurzelaufbruch der Teerbelag des Fahrradweges aufgewölbt worden sein soll. Die Klägerin ist der Meinung, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, da es an dieser Stelle bereits zuvor zu anderen Fahrradunfällen gekommen sei, ohne dass die Stadt den Radweg repariert habe.       Löffler Pressesprecher

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