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Magdeburg, den 10.01.2018

(LG MD)Freispruch des Oberbürgermeisters von Halle Wiegand ist rechtskräftig

24 KLS 901 Js 14285/13 (5/16) ? 4. (Wirtschafts-)Strafkammer   Die Staatsanwaltschaft Halle hat mit heutigem Schreiben vom 10. Januar 2018 die von ihr eingelegte Revision zurückgenommen.   Das Landgericht Magdeburg hatte nach 16 Verhandlungstagen am 6. Oktober 2017 den Oberbürgermeister vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Gegen diesen Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt   Die Rücknahme der Revision erfolgte nach Prüfung der seit 8. Dezember 2017 vorliegenden schriftlichen  Urteilsbegründung, die 39 Seiten umfasst. Damit ist der Freispruch rechtskräftig.     Hintergrund: In dem am 4. Mai 2017 vor dem Landgericht Magdeburg begonnen Prozess warf die Staatsanwaltschaft Halle mit Anklage vom 11.02.2014 dem Oberbürgermeister Untreue zum Nachteil des Vermögens der Stadt bei der Einstellung von drei städtischen Bediensteten vor.   Das Landgericht Halle hatte den Angeklagten bereits in einem ersten Verfahren mit Urteil vom 09.02.2015 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.   Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 24.05.2016 (4 StR 440/15) den Freispruch auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg.     Löffler Pressesprecher

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