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Halle (Saale), den 12.01.2018

10 Jahre Elterngeld - Väter holen rasant auf

Zum 01.01.2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten und hat das Bundeserziehungsgeld (BErzGG) abgelöst.Mit Einführung des BEEG fand ein Paradigmenwechsel statt, da im Gegensatz zum BErzGG nunmehr keine Pauschale, sondern eine Entgeltersatzleistung gezahlt wird.Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am modifizierten Nettoeinkommen des jeweils antragstellenden Elternteils und ersetzt dieses zu 65 -67 Prozent, bei geringfügigen Einkünften bis zu 100 Prozent.Mindestens gibt es 300 Euro, höchstens 1.800 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhalten die Eltern zusätzlich zum ermittelten Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 ?. Leben weitere Geschwister im Haushalt, erhalten die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des ermittelten Elterngeldanspruches, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.Elterngeld kann von den Eltern gemeinsam unter bestimmten Voraussetzungen längstens für 14 Monate (12 Monate + 2 Partnermonate) in Anspruch genommen werden.Seit Inkrafttreten des BEEG hat dieses Gesetz mehrere Änderungen erfahren.Mit der letzten Änderung des BEEG zum 01.07.2015 wurde das Elterngeld Plus eingeführt. Das Elterngeld Plus ermöglicht den Eltern eine flexiblere Gestaltung der Inanspruchnahme von Elterngeld. Anstelle von 14 Basis-Monaten können nunmehr 28 Monate Elterngeld Plus bezogen werden, wobei für Elterngeld Plus- Monate maximal die Hälfte des zustehenden (Basis-)Elterngeldes gezahlt wird.Das Elterngeld Plus wirkt sich für die Eltern, die während der Elternzeit einer Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden nachgehen, positiv aus und erleichtert damit den Eltern den Einstieg in das Berufsleben nach der Elternzeit.Darüber hinaus hat jeder Elternteil zusätzlich Anspruch auf weitere vier Elterngeld Plus Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Erfreulich ist die Anzahl der Väter, die sich nach der Geburt um ihre Kinder kümmern und Elterngeld in Anspruch nehmen.Während vor dem Inkrafttreten des BEEG lediglich 1,4 Prozent aller Antragsteller Väter waren, betrug der Väter-Anteil im Kalenderjahr 2017 24,5 Prozent.Nachfolgende Aufstellung verdeutlicht die Entwicklung:Kalenderjahr Anzahl der Anträge  davon Anträge von Vätern Prozentualer Anteil Kalenderjahr Anzahl der Anträge davon Anträge von Vätern Prozentualer Anteil 2007 16.890 1.768 10,5 2008 20.321 3.281 16,1 2009 19.685 3.548 18,0 2010 20.775 3.800 18,3 2011 19.916 3.858 19,4 2012 20.156 4.109 20,4 2013 20.677 4.321 20,9 2014 22.852 5.325 23,3 2015 22.022 5.238 23,8 2016 22.353 5.344 23,9 2017 23.392 5.724 24,5  

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