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Halle (Saale), den 15.01.2018

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung des Salzlandkreises mit Auflagen

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2018 des Salzlandkreises mit Einschränkungen genehmigt. Damit verfügt der Landkreis für das Jahr 2018 mit der erteilten Genehmigung über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, auf den der Landkreis zurückgreifen kann, wurde in Höhe von 100.000.000 Euro bestätigt. Damit muss der Salzlandkreis im Vergleich aller Landkreise weiterhin die höchsten Liquiditätskredite in Anspruch nehmen, um seine Zahlungsfähigkeit abzusichern. Zudem wurde der Landrat verpflichtet, eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von rund 4,5 Mio. Euro zu verfügen.Alle diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit der finanzielle Handlungsspielraum in den Folgejahren gesichert werden kann und damit die Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit gelingt.

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