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Halle (Saale), den 16.01.2018

(LG HAL) Weiterer Prozessauftakt im Januar

Tag, Uhrzeit 19.01.18, 09:00 ; 31.01.18, 09:30 ; 01.02.18, 09:30 ; 12.02.18, 09:30 ; 26.02.18, 09:30 ; 01.03.18, 09:30 Raum 169 16 KLs 5/18 Gegen den im November 1991 geborenen Angeklagten liegen drei Anklageschriften vor. Ihm werden Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, 6 Fälle des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln, davon einmal in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zu Last gelegt, ferner Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Bedrohung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Hehlerei sowie räuberische Erpressung Im Juni 2016 soll er in Halle einen anderen Mann ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer drohend aufgefordert haben, sich zu "verpissen". Zwischen Oktober 2016 und August 2017 soll er in Halle unerlaubt mit Cannabis und sog. "Speed" gehandelt haben. Im Februar 2017 soll er sich einer allgemeinen Verkehrskontrolle entzogen und in seine Wohnung gelaufen sein, dort sei er mit einem Küchenmesser bewaffnet den Beamten mit der Drohung entgegengetreten, er werde sie abstechen. Im März 2017 soll er die Hauseingangstür einer Mutter-Kind-Einrichtung in Halle beschädigt haben, und zwar aus Wut darüber, dass er nicht zu seiner dort lebenden Lebensgefährtin vorgelassen wurde. Dieser Lebensgefährtin habe er in den Folgetagen mehrfach per SMS gedroht, sie und den gemeinsamen Sohn umzubringen. Zwischen November 2016 und März 2017 soll er ein erkennbar gestohlenes Mountainbike erworben haben. Im Juli 2017 soll er in Halle einen Bekannten durch Drohungen gezwungen haben, ihm als Entgelt für gelieferte Betäubungsmittel 600,00 Euro zu zahlen. Der Angeklagte hat sich nur teilweise zu den Tatvorwürfen eingelassen und im übrigen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren.

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