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Dessau-Roßlau, den 01.02.2018

Untersuchungshaftbefehl gegen 35-jährigen Mann erlassen (Dessau-Roßlau)

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dessau-Roßlau erließ am Dienstag, den 30. Januar 2018, gegen einen 35-jährigen Mann aus Quedlinburg Haftbefehl wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls.   Der Mann ist tatverdächtig, seit November 2017 elf Einbrüche in verschiedene Wohnungen und Häuser im Stadtgebiet Dessau-Roßlau begangen zu haben. Nach Auswertung von aufgefundenen Spuren an verschiedenen Tatorten ergab sich der Tatverdacht gegen den 35-jährigen Mann. Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll der Mann aus mindestens sechs Wohnungen bzw. Häusern in Dessau-Roßlau Bargeld, Schmuck und weitere Wertgegenstände entwendet haben.   Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dessau-Roßlau hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten in Dessau-Roßlau angeordnet.   Bei der am Montag, dem 29.01.2018, durchgeführten Durchsuchung konnten die Beamten des Polizeireviers Dessau-Roßlau Diebesgut auffinden und sicherstellen, welches aus Diebstahlshandlungen aus dem Bereich Dessau-Roßlau im Tatzeitraum 2017 und 2018 zugeordnet werden konnte. Des Weiteren fanden die Beamten Diebesgut aus den Bereichen Ilsenburg und Quedlinburg.   Anlässlich einer am 01.02.2018 durchgeführten Durchsuchung in einer weiteren Wohnung des Beschuldigten in Quedlinburg konnten Beamte des Polizeireviers Harz weiteres Diebesgut aus Straftaten im Bereich Quedlinburg auffinden und sicherstellen. Derzeit wird geprüft, inwieweit dem Beschuldigten weitere Straftaten - unter anderem Diebstahlshandlungen von Geldkarten mit anschließenden Betrugshandlungen -  zugeordnet werden können.   Nach Verkündung des Untersuchungshaftbefehls wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt überführt.   Pieper Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau   Vanak Pressesprecher Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

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