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Magdeburg, den 02.02.2018

(OVG LSA) Neuwahl ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt endet am 31. Dezember 2018. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hat sich an die Landkreise und kreisfreien Städte gewandt, damit die Vorbereitungen für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter rechtzeitig in die Wege geleitet werden können. Die ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht werden auf Vorschlag der Landkreise und kreisfreien Städte für die Dauer von fünf Jahren von einem Ausschuss gewählt, dem der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, ein von der Landesregierung bestimmter Verwaltungsbeamter und sieben vom Landtag oder einen durch ihn bestimmten Landtagsausschuss zu wählende Vertrauensleute angehören.   Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Es entscheidet über Berufungen gegen die Urteile sowie über Beschwerden gegen die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte und erstinstanzlich z. B. über die Gültigkeit von Kommunalabgabensatzungen und Bebauungsplänen. Die aufgrund mündlicher Verhandlung ergehenden Entscheidungen werden durch drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter getroffen. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Land Sachsen-Anhalt wohnen.   Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Mitwirkung als ehrenamtliche Richter interessieren, werden gebeten, sich wegen der Aufnahme in die Vorschlagslisten bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu melden, in denen sie ihren Wohnsitz haben.    

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