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Magdeburg, den 05.02.2018

Landesmittel und bessere Förderbedingungen für die Feuerwehren

Das Land hat eine neue Zuwendungsrichtlinie für die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt veröffentlicht.  Auf deren Grundlage können für das Jahr 2019 Mittel für Neubau, Erweiterung oder für Umbau von Feuerwehrhäusern sowie für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen beantragt werden. Der Kauf von Feuerwehrfahrzeugen erfolgt dabei weiterhin vorrangig über die zentrale Beschaffung. Im Vergleich zur bisherigen Richtlinie werden die Förderbeträge deutlich erhöht. Pro Stellplatz eines Feuerwehrhauses können nunmehr 150.000 Euro statt 75.000 Euro gefördert werden. Sowohl der Umbau als auch die Erweiterung eines vorhandenen Feuerwehrhauses werden nun einheitlich mit 80.000 Euro gefördert. Zuwendungsanträge für das folgende Haushaltsjahr sind bis spätestens 31. März des laufenden Haushaltsjahres beim zuständigen Landkreis (für die Landkreise und kreisfreien Städte direkt beim Landesverwaltungsamt) einzureichen. Die Landkreise sammeln die Anträge und reichen diese bis zum 30. April beim Landesverwaltungsamt ein. Auf der Grundlage der eingereichten Anträge werden Prioritätenlisten für das folgende Haushaltsjahr erstellt. Zuwendungsbescheide werden in der Regel im zweiten Halbjahr für das folgende Haushaltsjahr erteilt. Innenminister Stahlknecht: ?Mit der finanziellen Förderung der Feuerwehrhäuser und technischen Ausstattung unterstützt das Land die Einheits- und Verbandsgemeinden darin, die Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt zukunftsfähig zu gestalten.? Die ?Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung? sowie Anträge sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes zu finden: http://lsaurl.de/Brandschutz

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