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Magdeburg, den 14.02.2018

Planfeststellungsbeschluss für weiteren A 14-Abschnitt liegt vor

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Wenn niemand Klage gegen den mehr als 4.000 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss*) einreiche, sei das Baurecht unanfechtbar. ?Besonders für die Altmärker Bürgerinnen und Bürger wünsche ich mir das, damit es zügig vorangeht?, betonte der Minister. Nach Auskunft von Pleye wird der Planfeststellungsbeschluss zwei Wochen lang ? in der Zeit vom 07. bis 21.03.2018 ? in Stendal und Osterburg sowie in Bismark und in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau der gut 18 Kilometer langen Verkehrseinheit (VKE) von der künftigen A 14-Anschlussstelle (AS) Stendal-Mitte bis nach Osterburg (VKE 2.1) betroffen sind. Gegen den Beschluss könne innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden, erläuterte der Chef der Planfeststellungsbehörde. Wenn dieser Fall eintrete, müsse der Beschluss vom Gericht überprüft werden, fügte Pleye hinzu. Mit dem Bau der VKE 2.1 kann nach Webels Worten jedoch erst dann begonnen werden, wenn auch für den südlich direkt anschließenden Streckenabschnitt (VKE 1.5 ab AS Lüderitz) Baurecht besteht. Beide Abschnitte müssen baulich miteinander verknüpft werden, da die VKE 2.1 für sich allein betrachtet, keine verkehrliche Wirkung erzielen würde. Der Planfeststellungsbeschluss für die VKE 1.5 werde voraussichtlich noch in diesem Jahr gefasst, sagte Webel. ?Dann haben wir auf einen Schlag zwischen Lüderitz und Osterburg Baurecht für weitere 31 Kilometer der ?grünsten Autobahn Deutschlands??, fügte er hinzu. ?Unter der Voraussetzung, dass beide Beschlüsse Bestandskraft erlangen, ohne vorher beklagt zu werden, könnten dann die erforderlichen Abstimmungen zur Einordnung des Einzelprojekts in den Bundeshaushalt vorgenommen werden?, erläuterte der Minister die weiteren Schritte. Alle notwendigen Detailplanungen und Ausschreibungen nähmen erfahrungsgemäß mindestens ein Jahr in Anspruch, so dass ab Herbst 2019 mit den ersten vorbereitenden baulichen Aktivitäten zwischen Lüderitz und Osterburg begonnen werden könne. *)  Eine komplette Ausfertigung der Planfeststellungsunterlagen besteht aus insgesamt 28 Ordnern mit insgesamt 464 Planwerken größer A 3 ? das entspricht einer Gesamtfläche von 352 Quadratmetern ? sowie exakt 4.270 A 4-Seiten.   Zu Ihrer Information:   Die künftige A 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin verläuft auf einer Gesamtlänge von 155 Kilometern durch Sachsen-Anhalt (97 km), Brandenburg (32 km) und Mecklenburg-Vorpommern (26 km). Sie schließt eine Lücke im Autobahnnetz, weshalb dem Projekt auch eine große regionalpolitische Bedeutung beigemessen wird. Für die Realisierung des Neubauabschnitts durch Sachsen-Anhalt sind insgesamt rund 850 Millionen Euro veranschlagt.   Daten und Fakten zur A 14-Verkehrseinheit (VKE) 2.1, AS Stendal-Mitte bis AS Osterburg   Länge:                                                18,2 km Querschnitt:                                       zweibahnig, vierstreifiger Querschnitt Kosten                                                ca. 145 Millionen Euro   Die einzelnen Abschnitte (VKE) in Sachsen-Anhalt:   VKE 1.1        vorhandene AS Dahlenwarsleben - AS Wolmirstedt/B 189 Das Planfeststellungsverfahren (PFV) wurde im Jahr 2011 eingeleitet. In der Zeit vom 22.09.2014 bis 21.10.2014 erfolgte eine ergänzende Auslegung von Planunterlagen. Die Einwendungsfrist endete am 04.11.2014/30.01.2015. Es erfolgten Aktualisierungen der faunistischen Daten (Lurche, Rastvögel, Nachtkerzenschwärmer, Libellen), die Erarbeitung eines wasserrechtlichen Fachbeitrages und Optimierungen bei erforderlichen Flächeninanspruchnahmen. Die erforderliche ergänzende Auslegung von geänderten bzw. ergänzten Unterlagen wird für das II. Quartal 2018 vorbereitet.   VKE 1.2        AS Wolmirstedt/B 189 - AS Colbitz/B 189 Die Verkehrsfreigabe erfolgte am 29.10.2014.   VKE 1.3        AS Colbitz/B 189 - AS Tangerhütte/L 29 Im Bau seit 16.08.2017. Die Verkehrsfreigabe ist für 2020 vorgesehen.   VKE 1.4        AS Tangerhütte/L 29 - AS Lüderitz/L 30 Bestandskräftiges Baurecht liegt seit Dezember 2017 vor. Die erforderlichen Baumittel wurden vom Bund freigegeben und die bauvorbereitenden Maßnahmen laufen. Es wurden 4 Flurbereinigungsverfahren eingeleitet und die erste Stufe der archäologischen Dokumentation ist ab dem Frühjahr 2018 vorgesehen. Zielstellung ist ein Baubeginn im Sommer 2018.   VKE 1.5        AS Lüderitz/L 30 - AS Stendal-Mitte/L 15 Das ursprüngliche Verfahren aus dem Jahr 2011 wurde unter Beachtung der Rechtsprechung des BVerwG vom 08.01.2014 zur VKE 1.3 eingestellt und gleichzeitig am 17.04.2015 ein neues Verfahren eröffnet. Die neuen Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11.05.2015 bis 10.06.2015 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 24.06.2015. Die Erörterung mit den Einwendern und den TÖB fand vom 15.08.2016 bis 18.08.2016 und am 08.11.2016 statt. Die aus dem Anhörungsverfahren resultierenden Planänderungen und -ergänzungen (einschließlich des Fachbeitrages zu den Belangen der EU-Wasserrahmenrichtlinie) liegen vor und die erforderliche Auslegung der geänderten Planunterlagen wird für Anfang des II. Quartals 2018 vorbereitet.   VKE 2.1        AS Stendal-Mitte/L 15 - AS Osterburg/L 13 Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit Datum 12.02.2018 vor. Er wird in den Amtsblättern der Hansestädte Stendal (28.02.) und Osterburg (24.02.) sowie der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck (27.02.) und der Stadt Bismark (23.02.) öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss wird einschließlich aller planfestgestellten Unterlagen vom 07. bis 21.03.2018 in den o.g. Gemeinden ausliegen.   VKE 2.2        AS Osterburg/L 13 - AS Seehausen-Nord/L 2 Das PFV wurde im Jahr 2014 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 08.10.2014 bis 07.11.2014 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 21.11.2014. Der wasserrechtliche Fachbeitrag wurde erstellt. Die Überarbeitung einzelner naturschutzfachlicher Unterlagen (Feldlerche) ist abgeschlossen und die erforderliche öffentliche Auslegung der Unterlagen wird für das II. Halbjahr 2018 vorbereitet.   VKE 3.1 +    AS Seehausen-Nord/L 2 - Landesgrenze ST/BB VKE 3.2a      Das PFV wurde im Jahr 2010 eingeleitet. Die Erörterung mit den Einwendern und den TÖB fand vom 12.12.2011 bis 15.12.2011 statt. In der Zeit vom 28.11.2012 bis 28.12.2012 wurde eine ergänzende Auslegung von geänderten Planunterlagen durchgeführt. Eine zweite ergänzende Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.09.2014 bis 07.10.2014. Die Einwendungsfrist endete am 21.10.2014. Die erforderliche Aktualisierung naturschutzfachlicher Beiträge (länderübergreifende FFH-Ausnahmeprüfung für das SPA ?Aland-Elbe-Niederung?) und der neu erstellte wasserrechtliche Fachbeitrag machten eine dritte ergänzende Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 01.08.2017 bis 31.08.2017 erforderlich. Die Einwendungsfrist endete am 14.09.2017. Derzeit erfolgt die Bearbeitung der Einwendungen.

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