(LG HAL) Urteil wegen Totschlagsrechtskräftig / Korrektur der gestrigen Pressemitteilung
Urteil wegen Totschlags in Großkugel rechtskräftig Die Verurteilung eines Angeklagten wegen Tötung des neuen Lebensgefährten seiner Ehefrau ist rechtkräftig. Die Schwurgerichtskammer hatte den im November 1976 geborenen Angeklagten am 06.07.2017 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Sie hatte es am Ende der über vier Tage geführten Hauptverhandlung als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 16.03.2017 in Großkugel auf der Straße den neuen Lebensgefährten seiner Ehefrau durch 64 Messerstiche so schwer verletzt hatte, dass dieser noch am Tatort seinen Verletzungen erlegen war. Die gegen dieses Urteil durch den Angeklagten eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.02.2018 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtkräftig. Korrektur der gestrigen Pressemitteilung Hinsichtlich des am 09.03.2018 beginnenden Verfahrens wegen versuchten Mordes enthält die Pressemitteilung vom gestrigen Tage eine Ungenauigkeit, soweit es dort heißt, der Angeklagte sei zur Tatzeit nicht volljährig gewesen. Richtig ist, dass der Angeklagte zwar das 18. nicht aber das 21. Lebensjahr vollendet hatte, also zwar volljährig, aber noch Heranwachsender im Sinne des Jugendstrafrechts war. Die Hauptverhandlung ist damit grundsätzlich öffentlich.
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