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Magdeburg, den 27.02.2018

Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes Gesetzentwurf stärkt Mitwirkung und Mitsprache der Sachsen-Anhalter

Kommunale Selbstverwaltung ermöglicht die aktive Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes und Lebensmittelpunkts. Mit dem heute im Kabinett verabschiedeten Novellierungsgesetz werden mehrere Gesetze und eine Verordnung geändert, die die bürgerschaftlichen Mitwirkungsrechte am kommunalpolitischen Geschehen und die direkten Beteiligungsrechte auf kommunaler Ebene stärken.   Die Änderungen betreffen insbesondere das Kommunalverfassungsgesetz, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung, das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, das Disziplinargesetz, das Eigenbetriebsgesetz sowie das Anstaltsgesetz.   Mit dem Gesetzespaket werden u.a. Hürden für das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid gesenkt und die Verfahren vereinfacht. Der Einwohnerantrag und die Einwohnerfragestunden sollen gestärkt werden, um die Mitwirkungsrechte der Bürger zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Gemeinden mehr Gestaltungsfreiheit bei der Bildung von Ortschaftsräten erhalten. Damit können weiterhin in den Ortschaften Ortschaftsräte gebildet und gewählt werden.   Die Rechte der kommunalen Mandatsträger sollen im Interesse der Transparenz gegenüber der örtlichen Verwaltung gestärkt werden. Darüber hinaus wird das Briefwahlverfahren besser abgesichert.   Innenminister Stahlknecht: ?Mit dem Gesetzentwurf wollen wir die Mitwirkungsrechte der Bürger und kommunalen Mandatsträger in den Kommunen stärken. Damit machen wir die aktive Mitgestaltung in den Heimat- orten attraktiv und laden zum Mitgestalten ein.?  

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