Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2018 des Landkreises Mansfeld-Südharz mit Auflagen
Das Landesverwaltungsamt hat grünes Licht für die Haushaltssatzung 2018 des Landkreises Mansfeld-Südharz gegeben. Damit verfügt der Landkreis über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. Allerdings ist die Landrätin aufgefordert, eine Haushaltssperre auszusprechen, um die Handlungsfähigkeit des Kreises auch in Zukunft zu gewährleisten.Der vom Landkreis festgesetzte Höchstbetrag für Liquiditätskredite in Höhe von 49 Mio. Euro wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. In diesem Zusammenhang wurde der Landkreis jedoch verpflichtet, eine Haushaltssperre in Höhe von 2,7 Mio. Euro einzurichten, die sicherstellt, dass nur Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit geleistet werden, zu deren Leistung der Landkreis Mansfeld-Südharz rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Dies ist erforderlich, da der Landkreis derzeit nicht über ausreichend Einnahmen verfügt, um alle geplanten Auszahlungen ohne Aufnahme zusätzlicher Liquiditätskredite leisten zu können. Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern. Zur Verbesserung der Liquiditätslage hat das Landesverwaltungsamt zusätzlich beauflagt, dass der Landkreis Mansfeld-Südharz spätestens mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 eine Planung vorzulegen hat, aus der sich eine stufenweise Reduzierung des Liquiditätskreditvolumens erkennen lässt.
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