Polizeimeldung Polizeirevier Stendal
Verkehrsgeschehen Verkehrsunfall mit Personenschaden Pkw übersehen Hansestadt Stendal, Heerener Straße, 01.03.2018, 16:25 Uhr Beim Auffahren auf die Heerener Straße kam es auf Höhe des Möbelhauses Porta zu einem Verkehrsunfall. Die Unfallverursacherin kam aus Richtung des Parkplatzes und hatte die Absicht, nach links auf die Heerener Straße aufzufahren. Beim Auffahren übersieht sie den aus Richtung Heeren kommenden VW-Transporter. Durch den Zusammenstoß werden beide Beteiligten leicht verletzt, beide Fahrzeuge mussten durch Abschleppdienste vom Unfallort abgeschleppt werden. Aufgefahren Hansestadt Stendal, Haferbreiter Weg, 01.03.2018, 18:40 Uhr Der 84-jährige Fahrer eines Pkw Volkswagen befuhr in Stendal den Haferbreiten Weg in Richtung Schützenplatz. Ein Anwohner im Haferbreiten Weg hatte seinen Transporter ordnungsgemäß am Fahrbahnrand abgeparkt. Diesen Umstand übersah der VW-Fahrer aber und fuhr in weiterer Folge ungebremst auf das stehende Fahrzeug auf. Der Fahrzeugführer verletzte sich dabei und an beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt 9.000 ?. Verkehrsunfall mit Sachschaden Beim Ausfahren Pkw übersehen Hansestadt Stendal, Osterburger Straße, 01.03.2018, 08:20 Uhr Eine 39-jährige Stendalerin beabsichtigte, ihr Grundstück mit dem Pkw zu verlassen. Beim Auffahren auf die Osterburger Straße übersah sie jedoch einen Pkw, welcher sich auf der Osterburger Straße nähert und weiter in Richtung Borstel fahren möchte. Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung konnte ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden. Es kam zum Unfall mit Sachschaden. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Osterburg, Werderstraße, 01.03.2018, 09:50 Uhr Aufmerksame Passanten beobachteten, wie ein, auf dem Parkplatz der Kreissparkasse abgestellter Pkw Skoda, durch einen Pkw BMW beschädigt wurde. Da der Fahrzeugführer zwar den Schaden in Augenschein nahm, anschließend aber seinen Pkw BMW verlässt, hinterlassen sie am geschädigten Pkw eine Mitteilung. Durch die Polizei wird der Pkw noch auf dem Parkplatz festgestellt. Des Weiteren befinden sich tatsächlich Schäden am Fahrzeug. Die Polizei leitete ein verfahren ein wegen des Verdacht des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und nahm die gesamten Daten vor Ort auf. Sachschaden im Kreisverkehr Hansestadt Stendal, Heerener Straße, 02.03.2018, 14:28 Uhr Beide beteiligten Fahrzeugführer hatten die Absicht, den Kreisverkehr in der vorgegebenen Weise zu nutzen. Bei der Unfallaufnahme gab die 56-jährige Fahrerin des Pkw Hyundai an, dass sie beim Einfahren in den Kreisverkehr den 54-jährigen Stendaler mit seinem Opel übersehen hatte. An beiden Fahrzeugen entstand durch den Zusammenstoß Sachschaden. Sonstiges Geschwindigkeitskontrollen Landstraße 15, Ortslage Garlipp, 01.03.2018, 07:00 Uhr bis 13:30 Uhr Zur oben genannten Zeit auf der Landstraße 15, auf Höhe der Ortslage Garlipp, eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Bei erlaubten 70km/h wurden 27 Verstöße von 641 gemessenen Fahrzeugen festgestellt. Ein Mazda aus dem Stendaler Landkreis war das schnellste gemessene Fahrzeug mit 111 km/h. Tangermünde, Lindenstraße, 01.03.2018, 06:45 Uhr bis 11:00 Uhr Bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Tangermünde wurden bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf Höhe des Sportzentrums 609 Fahrzeuge gemessen. Insgesamt wurden 77 Überschreitungen festgestellt, davon 2 Lastkraftwagen, 1 Kraftomnibus und 74 Pkw. Die größte Überschreitung ergab ein Chevrolet aus dem Landkreis Stendal mit 60 km/h. Tangermünde, Grete-Minde-Straße, 01.03.2018, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Die Polizei führte am oben genannten Ort, zwischen der dort ansässigen Grundschule und dem Hort, eine Geschwindigkeitsüberwachung durch. Zulässig ist in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Durch 13 Fahrzeugführer wurde die Geschwindigkeit überschritten. Schnellster war ein Pkw Mercedes aus dem Landkreis Stendal mit gemessenen 39 km/h. Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden. i.A. Marscheider POK
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