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Halle (Saale), den 08.03.2018

(LG HAL) Terminverschiebung / Verurteilung rechtskräftig / Laufendes Verfahren

1. In dem mit Pressemitteilung vom 26.02.2018 angekündigten Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Bernburg sind die ersten drei Termine aufgehoben worden, dafür sind weitere Terminstage anberaumt worden. Die aktuelle Planung ist also wie folgt:   Tag, Uhrzeit 11.04.18, 09:30 ; 19.04.18, 09:30 ; 26.04.18, 09:30 ; 04.05.18, 09:00 ; 09.05.18, 09:00 ; 28.05.18, 13:00 ; 31.05.18, 09:30 ; 07.06.18, 09:30 Raum 169 2 KLs 10/15 Dem im Juli 1959 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in vier besonders schweren Fällen zur Last gelegt. Der Angeklagte soll als persönlich haftender Gesellschafter eines in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) geführten Bauunternehmens in Bernburg gewesen sein und für die Jahre 2007 bis 2010 keine Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben haben, obwohl in diesem Zeitraum insgesamt Steuerverbindlichkeiten in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro angefallen seien. Zwischenzeitlich sollen Zahlungen erfolgt sein, der aktuelle Steuerschaden zum Zeitpunkt der Anklageerhebung liege bei 1.05 Mio. Euro. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten und 15 Jahren. 2. Die Verurteilung eines Angeklagten wegen dreifacher Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin ist rechtskräftig. Die 5. Große Strafkammer hatte den im Mai 1977 geborenen Angeklagten nach Prozessbeginn am 26.09.2017 am 28.09.2017 wegen dreifacher Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jähren verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im März und April 2017 seine ehemalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Halle aufgesucht und dort zum Beischlaf gezwungen hatte (Geschäftszeichen 5 KLs 12/17). Die durch den Angeklagten eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 27.02.2018 als unbegründet verworfen (4 StR 653/17). Das Urteil ist damit rechtskräftig. 3. Seit dem 27.02.2018 wird vor der 10. Großen Strafkammer gegen zwei Angeklagte wegen unerlaubten Betäubungsmittelhandels verhandelt.   Eine rechtzeitige Ankündigung vor Prozessbeginn ist wegen einer Informationspanne unterblieben. Drogenhandel in Halle Tag, Uhrzeit 27.02.18, 14:00 ; 08.03.18, 09:30 ; 13.03.18, 10:00 ; 03.04.18, 09:30 ; 17.04.18, 09:00 ; 19.04.18, 09:00 Raum 123 10a KLs 20/17 Der Angeklagte T. ist im Dezember 1995 geboren, die Angeklagte Z. im Mai 1990. Beiden wird gemeinschaftlich begangener unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel zu Last gelegt. Sie sollen zwischen Juni und August 2017 von einem Verkäufer in Sandersdorf-Brehna Marihuana erworben und in Halle an Konsumenten verkauft haben. Dabei sollen Mengen zwischen 200 bis 1000 Gramm zu Grammpreisen zwischen 3,70  Euro und 4,50 Euro erworben und gewinnbringend weiterverkauft worden sein. Im August 2017 sollen die Angeklagten dann knapp 1000 Gramm Cannabis zu einem Gesamtkaufpreis von 3.800,00 Euro erworben haben und dabei zur Absicherung des Drogengeschäfts ein Klappmesser sowie ein Cuttermesser mitgeführt haben. Der Angeklagte T. hat im Wesentlichen angegeben, er sei lediglich als Bote im Auftrag einer anderen Person unterwegs gewesen. Die Angeklagte Z. hat sich weitgehend geständig eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.    

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