: 3
Halle (Saale), den 08.03.2018

(VG HAL) Keine Sonntagsöffnung im Halle Center Peißen am 25. März

Das Verwaltungsgericht hatte über die Zulassung der Öffnung eines Einkaufscenters an einem Sonntag zu entscheiden.   Die Antragstellerin ist eine Gewerkschaft, die im Einzelhandel tätige Arbeitnehmer vertritt. In diesem Verfahren wendet sie sich gegen die geplante Sonntagsöffnung im Halle Center Peißen am 25. März in der Zeit  von 13.00 bis 18.00 Uhr, bei der der Auftritt eines oder mehrerer Schlager- oder Volksmusikinterpreten mit anschließender Autogrammstunde geplant sind. Diese ist von der Antragsgegnerin mit der Begründung zugelassen worden, "dem Versorgungsbedürfnis der Besucher Rechnung zu  tragen und gleichzeitig dem Einzelhandel die Möglichkeit zu geben, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen".   Das Veraltungsgericht hat dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben und dies damit begründet, dass die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung nicht vorliegen. Diese sei nur zuzulassen, wenn ein besonderer Sachgrund vorliege, der sich weder aus dem wirtschaftlichen Umsatzinteresse des Verkaufsstelleninhabers noch aus dem Erwerbsinteresse potenzieller Kunden ergebe. Der Anlass für die Sonntagsöffnung müsse vielmehr für sich den Besucherstrom auslösen. Das sei hier nicht der Fall. Hier diene die geplante Veranstaltung allein dazu, den Vorwand für die Sonntagsöffnung zu schaffen. Schon nach der Begründung der Antragsgegnerin sei  das Ziel der Veranstaltung die Möglichkeit, dem Einzelhandel Umsatz zu verschaffen. Es erscheint dem Gericht aber auch nicht plausibel, dass mehrere tausend Besucher ein Einkaufscenter auf der grünen Wiese allein wegen einiger namentlich nicht genannter Schlager- und Volksmusikinterpreten auf kleiner Bühne besuchen. Die danach allein aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehene Öffnung genüge den rechtlichen Anforderungen nicht.   Gegen die Entscheidung haben die Beteiligten die Möglichkeit, Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Magdeburg zu erheben.   VG Halle, Beschluss vom 07. März 2017 ? 3 B 282/18 HAL -, Beschluss vom 07. März 2018

Impressum:Verwaltungsgericht HallePressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2327 Fax: 0345 220-2332

Informationen zum Datenschutz finden Sie unterhttps://vg-hal.sachsen-anhalt.de/themen/datenschutzMail: presse.vg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.vg-hal.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung