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Magdeburg, den 22.03.2018

Hauptverhandlung vor dem Strafrichter

Heute um 13.00 Uhr findet im Saal 3 die Hauptverhandlung gegen einen 1977 geborenen Mann statt, dem eine versuchte Nötigung vorgeworfen wird. Am 13. September 2016 gegen 22 Uhr befuhr der Angeklagte mit seinem Fahrrad die Schönebecker Chaussee in Magdeburg. Er trug hierbei einen freien Oberkörper und soll im hinteren sichtbaren Teil des Hosenbunds ein silbernes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von rd. 20 Zentimetern getragen haben. Auf der anderen Straßenseite soll die Geschädigte mit einem Rad gefahren sein. Nachdem der Angeklagte die Geschädigte wahrgenommen habe, habe er die Straßenseite gewechselt, die Geschädigte verfolgt und anschließend überholt, die zu diesem Zeitpunkt dann das offen getragene Messer wahrgenommen habe. Der Angeklagte soll vom Fahrrad gesprungen sein und versucht haben, die Geschädigte so auszubremsen, um diese zum Anhalten zu zwingen. Das sei aber nicht gelungen. Zwar soll der Angeklagte die Geschädigte erst noch zu Fuß und dann mit dem Rad weiter verfolgt haben. Zwischenzeitlich habe die Geschädigte aber ihr Fahrtziel erreicht und drei Zeugen über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Versuchte Nötigung ist nach §§ 240 Abs. 1, 3, 22, 23 StGB strafbar. Das Gericht wird Beweis durch Vernehmung von Zeugen erheben. Der Angeklagte ist wegen eines Kapitaldelikts vorbestraft. Es gilt deshalb eine sitzungspolizeiliche Verfügung, die zu beachten ist. Dr. Hoppe Richter am Amtsgericht Pressesprecher

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