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Halle, den 22.03.2018

Pressemitteilung des Polizeireviers Saalekreis, 22.03.2018

Verkehrskontrollen Die Wirksamkeit von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr hängt in großem Maße von der Intensität der Kontrollen und der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ab. Das Polizeirevier Saalekreis führte im Zeitraum 12. März bis 18. März 2018 verstärkt Kontrollen mit dem Schwerpunkt ?Seatbelt? durch. Ein besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Kontrolle von Kinderrückhalteeinrichtungen, das missbräuchliche Benutzen des Handys während der Fahrt und Alkohol- und Drogeneinfluss gelegt. 750 Fahrzeuge wurden in diesem Zeitraum kontrolliert, sei es durch das Passieren einer Geschwindigkeitsmessstelle oder durch das Anhalten im Rahmen einer Verkehrskontrolle. Insgesamt wurden 69 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt. 41 Fahrzeugführer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit, 5 Fahrzeugführer hatten den Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt, 2 Fahrzeugführer benutzten ihr Mobiltelefon während der Fahrt verbotswidrig. 9 Ordnungswidrigkeiten wurden im Bereich Alkohol und Drogen geahndet. Die restlichen 12 Ordnungswidrigkeiten wurden aufgrund von Parkverstößen, der fehlenden Ladungssicherung und der überfälligen Hauptuntersuchung gefertigt. Auch 10 Verkehrsstraftaten wurden in diesem Zusammenhang festgestellt und Ermittlungsverfahren eingeleitet. 1 Fahrzeugführer stand zum Beispiel unter dem Einfluss von Alkohol und ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,87 Promille. Ein 46 jähriger Fahrzeugführer gab an, derzeit nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, da er diese auf Grund eines Fahrverbotes für einen Monat abgeben musste. Die Fahrerlaubnis erhält er erst in sieben Tagen wieder. Das Warten hätte sich in diesem Fall mehr gelohnt. Jetzt wird gegen ihn eine Strafanzeige, wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges trotz Fahrverbot geführt. Aus polizeilicher Sicht ist es sehr erfreulich, dass alle Kinder in den kontrollierten Fahrzeugen entsprechend ihres Alters und ihrer Größe gesichert waren und somit keine Verstöße im Zusammenhang mit Kinderrückhalteeinrichtungen festgestellt wurden.

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